Das Gesundheitsamt Böblingen gibt keine Corona-Daten weiter.

Kreis Böblingen - Die Mitarbeiter des Böblinger Gesundheitsamts nennen der Polizei keine Namen mehr von Menschen, die am Coronavirus erkrankt sind. Das bestätigte Landrat Roland Bernhard. Das Gesundheitsamt ist eine Abteilung des Landratsamts. „Das Polizeipräsidium Ludwigsburg hatte uns gebeten, Daten von positiv getesteten Bürgern zu melden“, sagte Bernhard. „Wir haben das Anliegen geprüft und kamen zu der Auffassung, dass das rechtens ist.“

 

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Der Landesdatenschützer Stefan Brink hatte am Wochenende kritisiert, dass mehrere Gesundheitsämter im Land Klarnamen von Corona-infizierten Personen an die Polizei weitergeben. Das Sozialministerium schloss sich der Kritik an und verbot daraufhin den Gesundheitsämtern, die Daten weiterzugeben. Zwar dürfe die Ortspolizei im Einzelfall solche Daten bekommen, wenn eine infizierte Person gegen eine vom Gesundheitsamt angeordnete Quarantäne verstoße, sagte ein Sprecher des Sozialministeriums. „Es geht aber nicht, dass Klarnamenlisten pauschal bei Krisenstäben der Landkreise, dem polizeilichen Vollzugsdienst oder der Feuerwehr landen.“

Sollen Polizisten Bescheid wissen?

Im Kreis Böblingen halten sich die Mitarbeiter des Gesundheitsamts an den Erlass des Ministeriums. Landrat Roland Bernhard verteidigte aber das Vorgehen. „Die Polizei hilft uns in einer schwierigen Situation, deshalb müssen auch wir jetzt der Polizei helfen“, sagte er. Polizisten im Einsatz müssten wissen, wer infiziert ist, damit sie sich entsprechend schützen können. In der Krise habe Gesundheitsschutz Vorrang vor Datenschutz, findet der Landrat: „Ich habe deshalb unsere Abgeordneten angeschrieben, damit der Erlass überdacht wird.“

Ralf Kusterer, der Landeschef der Deutschen Polizeigewerkschaft, sagte, die Polizei sei angewiesen auf Daten von Gesundheitsämtern über infizierte Personen. Polizisten müssten über Klarnamenlisten verfügen – um etwa Informationen an einen Streifenwagen weiterzugeben, der unterwegs sei zu Hausstreitigkeiten. Die Beamten müssten beim Einsatz wissen, wer infiziert sei und unter Quarantäne stehe. „Da geht es um den Eigenschutz der Polizisten“, erklärte Kusterer.

Aus dem Innenministerium hieß es dazu, man wolle gemeinsam mit dem Datenschutzbeauftragten eine Lösung finden, die dem Datenschutz und der effektiven Abwehr von Gefahren für die Bevölkerung gerecht werde.