100 ist die magische Zahl. Liegt der Inzidenzwert konstant darunter, sind Lockerungen möglich. Wir zeigen euch, was ab Montag im Kreis Böblingen gelten könnte.

Kreis Böblingen - Am Samstag könnte der Landkreis Böblingen am fünften Werktag in Folge die magische Inzidenz-Marke von 100 unterschritten haben. Die Bundesnotbremse wäre dann ab Montag hinfällig und es würden die Regeln des Landes Baden-Württemberg greifen. Das hätte viele Konsequenzen.

 

• Private Treffen: Private Treffen im öffentlichen oder privaten Raum sind dann mit maximal fünf Personen aus zwei Haushalten erlaubt, Kinder unter 14 werden dabei nicht mitgezählt. Ausgangssperren werden ganz aufgehoben.

• Einkaufen: Geschäfte mit Produkten für den täglichen Bedarf sind geöffnet, der sonstige Einzelhandel darf neben „Click&Collect“ auch „Click&Meet“ anbieten, ohne dass ein negatives Testergebnis vorgezeigt werden müsste. Das gilt auch für Kosmetikstudios.

• Unterricht: Für Schulen gilt weiterhin Testpflicht und Wechselunterricht, sofern dies zur Wahrung des Mindestabstands erforderlich ist. Nachhilfeunterricht ist in Gruppen bis maximal fünf Schülerinnen möglich. Das gilt auch für den Unterricht in Musik,- Kunst- und Jugendkunstschulen.

• Museen: Museen, Gedenkstätten, Galerien, zoologische und botanische Gärten dürfen Besucher nach Terminvereinbarung und Dokumentation der Kontaktdaten empfangen ohne tagesaktuell negativen Coronatest.

• Sport: Sport darf auf Außen- und Innensportanlagen mit maximal fünf Personen aus nicht mehr als zwei Haushalten ausgeübt werden. Kinder bis einschließlich 13 Jahre dürfen im Freien in bis zu 20 Köpfe starken Gruppen sporteln.

• Gastronomie: Zur Gastronomie sieht die derzeitige Verordnung noch keine Änderungen vor. Das Land plant aber gestufte Öffnungsschritte.

• Testpflicht in Kitas: Die Testpflicht in den Kitas des Landkreises soll bis zum 30. Juni aufrecht erhalten werden, weil sich die Praxis bewährt hat und Infektionsketten dadurch unterbrochen werden konnten.

• Weitere Informationen: Auf der Informationsseite des Landkreises https://www.lrabb.de/start/Aktuelles/coronavirus.html wird auf die aktuelle Corona-Verordnung des Landes verlinkt.