Die Abstandsgebote gelten weiterhin.

Kreis Böblingen - Da sich die Inzidenzen im Landkreis Böblingen auf sehr niedrigem Niveau bewegen und tendenziell weiter fallen, hebt der Abfallwirtschaftsbetrieb Böblingen mit sofortiger Wirkung die Pflicht zum Tragen eines Mund- und Nasenschutzes auf seinen 31 Wertstoffhöfen im Landkreis auf. Die aktuellen Abstands- und Hygieneregeln gelten aber weiterhin, heißt es in einer Pressemitteilung des Landratsamtes.

 

Die neue Regelung gilt für Besucherinnen und Besucher der Wertstoffhöfe wie auch für die Mitarbeitenden. Wo im Kundengespräch der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine Maske aufsetzen.