Die Zuteilung der Impftermine beschäftigt nun auch die Justiz. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat die Eilanträge einer 79-Jährigen und eines an Krebs erkranken Mannes auf eine schnelle Impfung abgelehnt.

Familie/Bildung/Soziales: Hilke Lorenz (ilo)

Stuttgart - Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat zwei Eilanträge von Menschen mit einer Vorerkrankung abgelehnt, die auf juristischen Wege einen früheren Impftermin bekommen wollten, als er ihnen laut Empfehlung der Ständigen Impfkommission (Stiko) zusteht. Geklagt hatte eine 79-Jährige mit Atembeschwerden und ein 60-jähriger Krebskranker. Dem Gericht liegen zwei weitere Eilanträge vor. In seiner Begründung verweist das Gericht auf die Priorisierung durch die Stiko und den Schutz der dort genannten Gruppen. Beim Verwaltungsgericht Karlsruhe ist ein Eilantrag zur Höherstufung in der Priorisierung anhängig.