Laut der Allgemeinverfügung aus dem Landratsamt könnten Kita-Kinder auch zu Hause getestet werden. In Sindelfingen soll das in den städtischen Kitas nicht erlaubt sein.

Kreis Böblingen/Sindelfingen - Angesichts der aktuellen Corona-Lage ist am 24. November eine Allgemeinverfügung des Landkreises zur Wiedereinführung der Testpflicht für den Besuch der Kitas im Landkreis in Kraft getreten. Sie sieht optional auch eine Testung zu Hause vor, die über ein Formblatt zu bescheinigen ist. Die Stadt Sindelfingen steuert für die städtischen Kitas nach: Die Durchführung der Tests ist unter Anleitung von geschultem Personal an zwei Testtagen in den Kitas selbst oder bei anerkannten Teststellen mit entsprechender Bescheinigung möglich – nicht aber zu Hause.

 

Tests zu Hause sind nicht mehr möglich

„Die Lage ist ernst und verschärft sich mit jedem Tag. Zum Schutz der Kinder, Familien und Mitarbeitenden ist die Wiedereinführung der Testpflicht daher ein richtiger und wichtiger Schritt. Damit wir angesichts der Situation bei der Durchführung der Tests größtmögliche Sicherheit geben können, wollen wir die möglichen Testorte jedoch – anders als in der Allgemeinverfügung des Kreises vorgesehen – auf die anerkannten Teststellen und die Kitas selbst beschränken, wo geschultes Personal bereitsteht“, sagt der Erste Bürgermeister Christian Gangl. Die Neuregelung für die Sindelfinger Kitas greift bereits seit Donnerstag. In den Sindelfinger Kitas finden Tests jeweils am Montag und Donnerstag statt, je nach Alter des Kindes kommen entweder „Lollytests“ zum Lutschen oder Nasal-Tests zum Einsatz.