Wie das Gesundheitsministerium Baden-Württemberg die Ausnahmen für Geimpfte und Genesene begründet und welche Funktion die Maskenpflicht nach wie vor hat.

Stuttgart - Das Gesundheitsministerium hat die Ausnahmen von der Testpflicht für Geimpfte und Genesene mit dem geringeren Einfluss dieser Menschen auf das Corona-Infektionsgeschehen begründet. Hintergrund für diese Ausnahme von der Testpflicht sei, dass für immunisierte Personen zwar ein Restrisiko für die Infektion mit SARS-CoV-2 und der Übertragung des Erregers bestehe, jedoch von keinem relevanten Beitrag zum epidemiologischen Geschehen auszugehen sei, teilte eine Sprecherin des Ministeriums am Dienstag in Stuttgart mit.

 

Entsprechende Erleichterungen und Ausnahmen für Geimpfte und Genesene seien zudem durch den Bund geregelt. Um dem bestehenden Restrisiko zu begegnen, das von Geimpften und Genesenen ausgehe, gebe es zudem die allgemeine Maskenpflicht in Innenräumen.

Geimpfte und Genesene genießen nun mehr Freiheiten

Seit diesem Montag genießen Geimpfte und Genesene unabhängig von lokalen oder regionalen Corona-Inzidenzen im Südwesten wieder größere Freiheiten und sind weitgehend von der Testpflicht befreit. Ungeimpfte und Nicht-Genesene müssen dagegen wesentlich häufiger als bisher negative Antigen-Schnelltests vorweisen.