Die Corona-Inzidenz ist am Freitag auf knapp über 10 geklettert – das Warten auf Inzidenzstufe eins beginnt neu. Welche Regeln derzeit gelten und was der nächste Öffnungsschritt bringt, lesen Sie hier.

Rems-Murr: Phillip Weingand (wei)

Rems-Murr-Kreis - Was für eine Zitterpartie: damit der Rems-Murr-Kreis gemäß der Corona-Verordnung von Baden-Württemberg in die nächste Öffnungsstufe bei den Corona-Regeln gelangt, muss die 7-Tage-Inzidenz für fünf Tage am Stück bei 10 oder darunter liegen. Nachdem der Wert tagelang knapp unter oder genau bei 10 gelegen hatte, stieg er am Freitag wieder ganz leicht an: 10,3 zeigt das Dashboard, und damit beginnt das Warten auf den nächsten Öffnungsschritt von Neuem. Aber welche Lockerungen winken überhaupt, und inwiefern unterscheiden sie sich von den aktuell geltenden Regeln für Stufe zwei?

 

Ab wann sind weitere Lockerungen zu erwarten?

Eine 7-Tage-Inzidenz von 10 muss im Rems-Murr-Kreis fünf Tage hintereinander erreicht oder unterschritten worden sein, damit die Inzidenzstufe eins in Kraft tritt und die offiziellen Corona-Regeln weiter gelockert werden. Je nachdem, wann das Landesgesundheitsamt dies offiziell vermeldet, könnte das frühestens ab Donnerstag der Fall sein.

Was könnte sich an den Kontaktregeln noch ändern?

Bei einer Inzidenz von dauerhaft unter 10 wäre es egal, aus wie vielen Haushalte die Teilnehmer eines Treffens stammen. Gilt derzeit – also bei Stufe zwei – noch die Regel, dass sich maximal 15 Personen aus höchstens vier Haushalten treffen dürfen, gilt bei der hoffentlich bald geltenden Stufe eins, dass sich grundsätzlich 25 Menschen aus beliebig vielen Haushalten treffen dürften. Geimpfte und Genesene werden in beiden Fällen nicht mitgezählt.

Ab Geltung der neuen Inzidenzstufe wären private Veranstaltungen – beispielsweise Geburtstags- oder Hochzeitsfeiern – mit bis zu 300 Personen möglich. Findet so eine Veranstaltung innen statt, müssten die Gäste geimpft, getestet oder genesen sein. Aktuell dürfen 200 Personen zu solchen Veranstaltungen zusammenkommen – für den Innenbereich gilt auch jetzt die 3-G-Regel.

Wann und wo gilt jetzt noch eine Maskenpflicht?

Egal ob Inzidenzstufe eins oder zwei: die Landesverordnung von Baden-Württemberg verlangt das Tragen einer medizinischen Maske, wenn im Freien der Mindestabstand von 1,5 Metern dauerhaft nicht eingehalten werden kann. In Innenräumen darf die Maske bei privaten Treffen, privaten Feiern, während des Essens und Trinkens in der Gastronomie, in Kantinen, Mensen und Cafeterien sowie beim Sport treiben abgelegt werden.

Bei öffentlichen Veranstaltungen gibt es eine Maskenpflicht, die von der Teilnehmerzahl abhängig ist. Derzeit, bei Inzidenzstufe zwei, liegt diese bei 200 Personen; sobald Stufe eins ausgerufen ist, wird die Zahl auf 300 Menschen erhöht.

Testpflicht oder nicht? Kulturstätten haben die Qual der Wahl

Die einzelnen Veranstalter von Konzerten, Flohmärkten, Theateraufführungen, Stadtfesten, sowie Kinos et cetera müssen sich in Inzidenzstufe zwei und eins gleichermaßen entscheiden, ob sie von ihren Gästen Bescheinigungen über Tests, Impfungen oder Genesung verlangen. Tun sie das, dürfen sie mehr Gäste einlassen. In beiden Inzidenzstufen wären dies bis zu 60 Prozent der eigentlichen Platzkapazität. Ein Kinosaal mit 100 Plätzen dürfte also mit bis zu 60 getesteten, geimpften oder genesenen Besuchern belegt werden. Es obliegt den Theater- und Kinogängern, sich vorab zu informieren, ob sie entsprechende Nachweise mitbringen müssen.

Die Regel sorgt allerdings nicht nur für Jubelschreie bei den Kulturbetrieben. Denn für Betreiber, die auf einen 3-G-Nachweis verzichten wollen, gibt es deutliche Unterschiede zwischen den Inzidenzstufen eins und zwei. Derzeit gilt noch, dass ohne Test und Nachweise 750 (draußen) beziehungsweise 250 (drinnen) ungetestete Gäste, oder aber 20 Prozent der eigentlichen Kapazität eingelassen werden dürfen. Sollte im Lauf der nächsten Woche die Inzidenzstufe eins erreicht werden, dürften im Freien ohne Tests und Impfnachweis maximal 1500 Personen, drinnen 500 Personen, oder aber bis zu 30 Prozent der eigentlichen Kapazität empfangen werden.

Das klingt auf den ersten Blick positiv. Doch angenommen, ein Theater oder Kino entschiede sich gegen die Testpflicht, hätte es ein Problem, falls die Inzidenz zuerst sinken, dann aber erneut steigen und wieder die Stufe zwei ausgerufen werden sollte. Denn in Zeiten der Kontaktnachverfolgung läuft fast alles über den Karten-Vorverkauf. Und da wohl kaum ein Betreiber riskieren will, ein Drittel seiner Gäste trotz eines bereits gekauften Tickets fortschicken zu müssen, kann es gut sein, dass sich viele lieber für eine Testpflicht und damit für einen Mehraufwand bei den Besuchern entscheiden.

Welche Lockerungen gibt es für Training und Wettkämpfe?

Bereits jetzt, auf Stufe zwei, darf im Freien und in geschlossenen Räumen ganz normal trainiert werden. Was sportliche Wettkämpfe angeht, verspricht die Inzidenzstufe eins jedoch einige Lockerungen, die sich im Prinzip mit jenen aus dem Kulturbereich decken. Derzeit, auf Stufe zwei, sind Freiluft-Events mit bis zu 750 Besuchern gestattet. In geschlossenen Räumen sind 250 Personen oder eine Platzbelegung von 20 Prozent erlaubt. Verlangt ein Veranstalter Test-, Impf- oder Genesungsnachweise, darf er 60 Prozent der Plätze belegen. Sollte der Rems-Murr-Kreis nächste Woche die Inzidenzstufe eins erreichen, wären 1500 Besucher bei Freiluftwettkämpfen und 500 Zuschauer bei Wettkämpfen im Innenraum erlaubt.

Für welche Events gelten Quadratmeter-Regeln?

Für Messen und Diskotheken gelten derzeit Besucherzahlen, die von der Fläche abhängen. Bei der derzeit gültigen Stufe zwei gilt: ein Besucher pro sieben Quadratmeter; bei Messen mit einer 3-G-Regel darf je drei Quadratmeter ein Besucher eingelassen werden. Bei Stufe eins würde diese Zahl dann auch für ungetestete Besucher gelten – Messen mit 3-G-Regel dürften unbegrenzt Personen einlassen. Diskotheken dürfen derzeit nicht öffnen. Würde nächste Woche die Stufe eins erreicht, wäre immerhin ein Besucher pro zehn Quadratmeter Fläche erlaubt.