Wer in Stuttgart nicht geimpft oder genesen ist, darf, solange die Ausgangssperren gelten, das Haus zwischen 21 und 5 Uhr nur aus triftigen Gründen verlassen. Doch wie wird das kontrolliert?

Digital Desk: Jonas Schöll (jo)

Stuttgart - Wegen gestiegener Corona-Zahlen gelten in der Landeshauptstadt Stuttgart seit Anfang der Woche nächtliche Ausgangsbeschränkungen für Nicht-Immunisierte. Die Ausgangssperre betrifft anders als im vergangenen Jahr nur Ungeimpfte. Geimpfte und genesene Personen sind davon nicht betroffen. Wer nicht geimpft oder genesen ist, darf, solange die Ausgangssperren gelten, das Haus zwischen 21 und 5 Uhr nur aus triftigen Gründen verlassen. Doch wie überprüft die Stadt Stuttgart die Einhaltung dieser Corona-Maßnahme überhaupt?

 

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Wie Martin Thronberens, Sprecher der Stadt Stuttgart am Mittwoch erläutert, gibt es in der Schwabenmetropole keine gezielten Kontrollen möglicher Corona-Sünder. „Die Polizei und der Städtische Vollzugsdienst kontrollieren die Einhaltung der Ausgangssperre für Ungeimpfte im Rahmen ihrer Streifengänge stichprobenartig sowie anlassbezogen“, sagt der Stadtsprecher. Auch die Einhaltung der FFP-2-Maskenpflicht nehme die Stadt nicht gezielt unter die Lupe – dafür seien die Betreiber der jeweiligen Einrichtungen verantwortlich.

Heißt im Klartext: Ungeimpfte werden nur dann überprüft, „wenn sich ein Verdacht gegen eine Person oder Personengruppe“ ergibt. Und halten sich die Stuttgarterinnen und Stuttgarter an die Regel? Da die Ausgangssperre erst seit Sonntag gelte, sei es noch zu früh, um eine erste Bilanz zu ziehen, so der Stadtsprecher. „Die Beschränkungen in Stuttgart werden wieder aufgehoben, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen den Schwellenwert von 500 unterschreitet.“

Kontrollen nur stichprobenartig und bei Verdacht

Nicht-Geimpfte dürfen sich bis dahin nachts nur noch „bei Vorliegen eines triftigen Grundes“ außerhalb ihrer Wohnung oder Unterkunft aufhalten. Dies ist zum Beispiel der Besuch von Ehe- oder Lebenspartnern, die medizinische Versorgung, die Ausübung eines Berufs oder-eines Ehrenamts, etwa bei der Feuerwehr, oder die alleinige Ausübung von Sport im Freien.

Obwohl sich die Lage auf den Intensivstationen im Land etwas entspannt und die Auslastung der Betten in Baden-Württemberg in den vergangenen Tagen unter dem Schwellenwert für die Alarmstufe II lag, bleibt diese vorerst bestehen. Und zwar mindestens bis 1. Februar, das ist in der neuen Corona-Verordnung geregelt. Hintergrund ist die Sorge vor Omikron und einer Überlastung des Gesundheitswesens.