Die Coronakrise belastet das Geschäft des Stuttgarter Bosch-Konzerns. Bis Ende des Jahres erhalten Mitarbeiter in Entwicklung, Forschung, Vertrieb und Verwaltung weniger Geld.

Automobilwirtschaft/Maschinenbau: Matthias Schmidt (mas)

Stuttgart - Eine Regelung des Tarifvertrags zur Beschäftigungssicherung erlaubt Bosch weitere Sparmaßnahmen zur Abfederung der Coronakrise. Das Unternehmen nutzt diese Regelung nun, um nach Ablauf der Kurzarbeit in den Bereichen Entwicklung, Forschung, Vertrieb und Verwaltung die Kosten zu senken. Geschäftsführung und Arbeitnehmervertreter haben sich darauf geeinigt, dass vom 1. August an bis Ende des Jahres die Arbeitszeit verkürzt wird – bei entsprechenden Gehaltskürzungen. Laut Tarifvertrag ist damit auch der Schutz vor Kündigungen in dem Zeitraum verbunden.