Es steht noch nicht fest, ob Städte die Gebühren an die Familien zurückzahlen.

Weil der Stadt/Rutesheim - Im Weil der Städter Rathaus gibt es zurzeit viele Nachfragen, ob die Stadt die Kindergartengebühren zurückzahlt. Und wahrscheinlich nicht nur dort bewegt die Eltern die Frage, ob sie das Geld für die Betreuung ihrer Kinder wiederbekommen. Schließlich sind seit Dienstag alle Kita-Einrichtungen zu.

 

Eine Antwort aber gibt es dazu noch nicht. Die Bürgermeister im Kreis Böblingen haben sich nämlich auf ein einheitliches Vorgehen verständigt und wollen erst einmal abwarten, ob es eine landesweite Regelung gibt. Der Städte- und Gemeindetag und die Ministerien sitzen zurzeit an einer Empfehlung. „Wir bitten alle Eltern um Verständnis und Geduld, bis wir hierzu eine klare Aussage treffen können“, sagt Nina Weik, die Pressesprecherin von Weil der Stadt.

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Ähnlich formuliert es Martin Killinger, der Erste Beigeordnete von Rutesheim, auf Nachfrage. „Es ist sinnvoll, wenn wir das einheitlich regeln“, sagt er. „Aber es wird voraussichtlich so sein, dass wir für die Schließzeit keine Gebühren erheben.“

Nina Weik weist jedoch daraufhin, dass Eltern keinen Rechtsanspruch auf Rückzahlung haben. In der Weil der Städter Benutzungsordnung stehe, dass die Gebühr „auch während den Ferien sowie bei Nichtbenutzung oder vorübergehenden Schließung der Einrichtung zu entrichten“ sei.