Die Bundesregierung und die Länder haben im Kampf gegen das Coronavirus eine weitgehende Schließung von Geschäften in Deutschland vereinbart.

Berlin - Zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus soll das öffentliche Leben in Deutschland weitgehend zum Stillstand kommen. Zahlreiche Einrichtungen und Geschäfte müssen ihre Pforten schließen, wie Bundesregierung und Länder am Montag beschlossen haben. Ausgenommen sind unter anderem Lebensmittelgeschäfte, Apotheken und Drogerien sowie Tankstellen, Banken, Poststellen und der Großhandel. Hier soll es aber Hygieneauflagen und einen gesteuerten Zutritt geben. Warteschlangen sollen vermieden werden.

 

Offen bleiben sollen auch Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Sanitätshäuser, Drogerien, Sparkassen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel. Für die offenen Geschäfte soll das Sonntagsverkaufsverbot bis auf weiteres ausgesetzt werden. Dienstleister und Handwerker können ihrer Tätigkeit weiterhin nachgehen.

Auch Spielplätze werden geschlossen

Hingegen sollen - wie in verschiedenen Bundesländern bereits geschehen -, überall Einrichtungen wie Bars, Clubs und Kneipen, Theater, Opernhäuser und Museen sowie Spielbanken, Bordelle und Sportanlagen zugemacht werden. Das gilt auch für Spielplätze.

Restaurants und Hotels sollen geöffnet bleiben dürfen, allerdings auch nur unter Auflagen. Restaurants und Speisegaststätten dürfen demnach frühestens ab sechs Uhr morgens aufmachen und müssen spätestens um 18.00 Uhr wieder schließen. Übernachtungsangebote dürfen „nur zu notwendigen und ausdrücklich nicht zu touristischen Zwecken genutzt werden“.

Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und in Einrichtungen anderer Glaubensgemeinschaften sollen der Verabredung zufolge ebenso untersagt werden wie die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen Bildungseinrichtungen. Auch Reisen mit dem Reisebus werden untersagt.

Neue Besuchsregelungen für Krankenhäuser

Für Krankenhäuser und Pflegeheime soll es neue Besuchsregelungen geben. So könnte Besuch nur noch einmal am Tag für eine Stunde gestattet werden. Für Einrichtungen des Gesundheitsdienstes sowie für Universitäten, Schulen und Kindergärten - wenn sie nicht ohnehin geschlossen sind - soll es zudem ein „generelles Betretungsverbot“ geben für Menschen, die sich in den vorangegangenen 14 Tagen in Risikogebieten im Ausland oder besonders betroffenen Regionen im Inland.

Bei den Beschlüssen handelt es sich den Angaben zufolge um „Leitlinien zum einheitlichen Vorgehen zur weiteren Beschränkung von sozialen Kontakten“. Die konkreten Regelungen müssen die Bundesländer in Gang setzen. Auf die Maßnahmen einigte sich der Bund mit den Regierungschefs der Länder. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) will die Auflagen am Montagabend um 18.00 Uhr erläutern..