Nachdem die für den 3. Mai in Steinenbronn vorgesehene Bürgermeisterwahl wegen der Corona-Pandemie abgesagt werden musste, hat der Gemeinderat der Kommune den 11. Oktober nun als neuen Wahltermin bestimmt. Wir erklären das vorgesehene Prozedere.

Steinenbronn - Wenn das Coronavirus den Steinenbronnern nicht erneut einen Strich durch die Rechnung macht, wird am 11. Oktober der Nachfolger von Bürgermeister Johann Singer gewählt, dessen Amtszeit am 31. Juli offiziell endet. Nun führt er die Geschäfte weiter, bis ein neuer Bürgermeister im Amt ist. Laut Gemeindeordnung ist eine Neuwahl „bis spätestens drei Monate nach dem Freiwerden der Stelle durchzuführen“. Falls ein zweiter Wahlgang erforderlich wird, soll dieser am 25. Oktober erfolgen. Die Amtseinsetzung des neuen Rathauschefs könnte dann – so die Hoffnung der Verantwortlichen – noch in diesem Jahr erfolgen. Wünschenswert wäre gar, das gesamte Prozedere bis zum 1. November abzuschließen.

 

Neuen Fahrplan für die Bürgermeisterwahl beschlossen

Der Steinenbronner Gemeinderat hat bei seiner jüngsten Sitzung den neuen Fahrplan für die Wahl beschlossen, nachdem der Ordnungsamtschef Lukas Lang in seiner Funktion als stellvertretender Hauptamtsleiter die neu erarbeiteten Rahmendaten vorgestellt hatte. Demnach soll die Ausschreibung der Stelle am 17. Juli – „rechtzeitig vor dem Beginn der Sommerferien“, so Lukas Lang – erfolgen. Die Bewerbungsfrist endet dann am 21. September um 18 Uhr. Sollte im ersten Wahlgang keine Entscheidung fallen, so beginnt die Bewerbungsfrist für die zweite Wahl am 12. Oktober und endet nur drei Tage später, am Mittwoch, 14. Oktober, um 18 Uhr. Spätestens am 25. Oktober sollte dann bekannt sein, wer in den kommenden acht Jahren die Geschicke im Steinenbronner Rathaus lenkt. Bis zur Absage der Wahl am 2. April hatten acht Kandidaten ihren Hut in den Ring geworfen – darunter zwei Frauen. Ob die Steinenbronner Bürger auch bei der Wahl im Herbst so viel Auswahl haben werden, bleibt abzuwarten.

Für Briefwahl soll geworben werden

Da nicht auszuschließen ist, dass es wegen des Coronavirus weiterhin zu Einschränkungen im täglichen Leben und damit auch bei der Wahl des neuen Gemeindeoberhaupts kommen kann, soll es diesmal nur einen Wahlbezirk und entsprechend auch nur ein Wahllokal in der Sandäckerhalle geben, um – bei möglicherweise weiterhin geltenden Abstandsregeln – genügend Platz zu haben, damit die Wählerinnen und Wähler begegnungsfrei ihre Stimmen abgeben können. Verstärkt soll aber auch für die Möglichkeit der Briefwahl geworben werden, wie Lukas Lang ausführte. Um einer steigenden Zahl von eingereichten Stimmzetteln mittels Briefwahl gerecht werden zu können, soll ein zweiter Briefwahlvorstand eingerichtet werden.

Kandidatenvorstellung soll am 25. September sein

Eine Vorstellung der Kandidaten ist am 25. September in einer öffentlichen Versammlung vorgesehen. Da eine solche Kandidatenvorstellung laut Gemeindeordnung aber „keine Pflicht ist“, sondern im Ermessen der Gemeinde liegt, wie Lang erläuterte, ist diese keine Voraussetzung für eine gesetzeskonforme Durchführung der Wahl. Und weil nach einer Verordnung des Landes zum Infektionsschutz vom 27. April Veranstaltungen in dieser Größenordnung aktuell untersagt sind, behält sich die Gemeindeverwaltung vor, die Veranstaltung entsprechend der dann geltenden Rechtslage notfalls kurzfristig abzusagen. Eine öffentliche Vorstellung der Kandidaten vor einem möglichen zweiten Wahlgang ist nicht vorgesehen. Auch will die Kommune den Kandidaten in gemeindeeigenen Räumen keine Vorstellung gestatten – „aus Gleichbehandlungsgründen“, wie Lukas Lang sagte.