Verwaiste Flughäfen, geschlossene Museen und Bäder - auch im öffentlichen Dienst geht in manchen Bereichen die Arbeit aus. Nun soll auch hier helfen, was für Unternehmen bundesweit gilt.

Berlin - In der Corona-Krise soll auch im öffentlichen Dienst Kurzarbeit mit der Zahlung von Kurzarbeitergeld möglich werden. Dies könnte etwa auf Beschäftigte von Flughäfen, Bädern, Theatern, dem Nahverkehr oder Museen zukommen.

 

Die Gewerkschaft Verdi, der Beamtenbund dbb und die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) kündigten am Mittwoch Verhandlungen über einen entsprechenden Tarifvertrag an. Die Verhandlungen sollten nach Möglichkeit spätestens in der kommenden Woche abgeschlossen sein, erfuhr die Deutsche Presse-Agentur in Berlin am Abend aus Verhandlungskreisen. Verdi und der dbb forderten, dass die Arbeitgeber das Kurzarbeitergeld aufstocken.

Das ist das Problem

Bisher können die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes mangels tarifvertraglicher Ermächtigungen nicht generell in Kurzarbeit gehen und dafür die Teilerstattung des Lohns von der Bundesagentur für Arbeit (BA) bekommen.

Bei Kurzarbeit zahlt die Bundesagentur für Arbeit den betroffenen Beschäftigten 60 Prozent des Lohns, bei Menschen mit Kindern 67 Prozent. Ziel ist es, Arbeitgeber in einer akuten Krise zu entlasten und damit Arbeitsplätze zu sichern. Die Arbeitgeber bekommen in der Corona-Krise nun auch die Sozialbeiträge erstattet. Verdi-Chef Frank Werneke nannte als Ziel einen zeitlich befristeten Tarifvertrag zur Krisenbewältigung. Entgeltausfälle müssten dabei weitestgehend abgemildert oder sogar komplett beseitigt werden.

Zwei Millionen im öffentlichen Dienst

„Dort, wo das notwendig ist, soll Kurzarbeit möglich sein - Verdi will Beschäftigung sichern und Einkommen erhalten“, sagte Werneke.

Angemeldet hatte den Bedarf die VKA. Volker Geyer, dbb-Fachvorstand für Tarifpolitik, sagte: „Das Kurzarbeitergeld muss aufgestockt werden, da sind die öffentlichen Arbeitgeber in der Pflicht.“ Die Regelungen dürften nur für die Krisenzeit gelten. Betriebsbedingte Kündigungen sollten im Gegenzug von der Arbeitgeberseite ausgeschlossen werden.

Insgesamt arbeiten rund zwei Millionen Menschen im öffentlichen Dienst der Kommunen. Während in der Kernverwaltung und andern zentralen Bereichen die Mitarbeiter unter Hochdruck arbeiteten, gebe es in anderen Bereichen keine Arbeit, hieß es in Verhandlungskreisen.

VKA-Präsident Ulrich Mädge sagte: „Die Corona-Krise stellt auch die Kommunalen Arbeitgeber vor bisher nie da gewesene Probleme.“ Das gelte insbesondere für Flughäfen, Nahverkehrsbetriebe, aber auch für Sparkassen, Versorgungsbetriebe, Theater, Museen, Bäder, Bibliotheken oder Musikschulen.

„Wir wollen in der Krise deutschlandweit einheitliche Regelungen für alle kommunalen Arbeitgeber“, sagte Mädge. Die VKA wolle mit den Gewerkschaften ohne ideologische Auseinandersetzungen zu einem Ergebnis kommen.