Das Corona-Krisenkabinett hat laut dpa-Informationen beschlossen, dass Deutsche, EU-Bürger oder langjährig in Deutschland wohnhafte Personen, die nach mehrtägigem Auslandsaufenthalt zurückkehren, zwei Wochen in Quarantäne müssen.

Berlin - Deutsche, EU-Bürger oder langjährig in Deutschland wohnhafte Personen, die nach mehrtägigem Auslandsaufenthalt in die Bundesrepublik zurückkehren, sollen künftig zwei Wochen in Quarantäne. Das empfahl das sogenannte Corona-Krisenkabinett nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur am Montag den Bundesländern.

 

Reisende dürfen wegen der Corona-Pandemie nur noch aus einem „triftigen Reisegrund“ nach Deutschland kommen. Grundsätzlich sind demnach Einreisen aus Drittstaaten nur noch in ausgewählten Fällen zulässig, die Reisenden werden an den deutschen Schengen-Außengrenzen kontrolliert. Über EU-Bürger oder langjährig in Deutschland lebende Personen hinaus gebe es Ausnahmen für medizinisches Personal, Pendler, Diplomaten und weitere Personengruppen.

Das sind die Ausnahmen

Für Pendler sowie Geschäftsreisende und Servicetechniker, die für wenige Tage beruflich ein- oder ausreisen müssen, werde keine Quarantäne angeordnet, heißt es in dem Beschluss weiter. Gleiches gelte für Personen, die beruflich grenzüberschreitend Menschen, Waren und Güter auf der Straße, auf der Schiene, per Schiff oder per Flugzeug transportieren müssten sowie für Reisende im Transit auf dem Weg in das Land ihres ständigen Aufenthalts.

Personen, die für einen mehrwöchigen Arbeitsaufenthalt einreisen wollen, müssten nachweisen können, dass eine zweiwöchige Quarantäne sichergestellt sei oder gleichwertige betriebliche Hygienemaßnahmen und Vorkehrungen zur Kontaktvermeidung gelten. Damit soll Saisonarbeitern vor allem in der Landwirtschaft die Tätigkeit in Deutschland ermöglicht werden.

Seit dem 16. März finden an den Grenzen zu Österreich, der Schweiz, Frankreich, Luxemburg und Dänemark in Abstimmung mit den Nachbarstaaten vorübergehend Grenzkontrollen statt. In Grenzregionen, in denen es keine solchen Grenzkontrollen gebe, nutze die Bundespolizei die bestehenden Fahndungs- und Kontrollinstrumente, hieß es.