Auch Ungeimpfte dürfen wieder im Einzelhandel einkaufen, wenn sie getestet sind. Zuvor hatte das Verwaltungsgericht die 3-G-Regel im Land gekippt. Wie reagieren die Einzelhändler darauf?

Esslingen - Im ersten Moment war die Freude groß“, fasst Citymanager Thomas Müller die Stimmung unter den Esslinger Einzelhändlern zusammen. „Die Einschränkung auf 2G war nicht korrekt. Es ist richtig, dass diese Ungerechtigkeit behoben wird“, sagt er. Ob sich das auch bei Umsatz und Frequenz der Geschäfte niederschlage, könnten aber erst die nächsten Wochen zeigen – wenn sich bis dahin die Regeln nicht schon wieder geändert hätten. Vor allem das ständige Hin und Her bei den Verordnungen mache den Kunden zu schaffen und lähme das Geschäft. „Das ist alles viel zu kompliziert, die Leute sind längst ausgestiegen und oft verunsichert, was gerade noch gilt“, so Müller. Auch Oliver Selmigkeit, Center-Manager im Neckarcenter in Weil, beklagt das Wirrwarr der Regelungen und würde sich ein planvolleres Vorgehen der Politik wünschen. Zu überprüfen, was gerade für Einzelhandel und Gastronomie gilt, sei zu seinem Tagesgeschäft geworden. „Trotzdem hinken wir oft hinterher“, beklagt Selmigkeit. Oft seien die Informationen und Aushänge schon wieder veraltet, kaum sind sie ausgedruckt. Wohl auch deshalb hält sich die Stadt Esslingen mit einer Stellungnahme noch zurück. „Da die Landesregierung angekündigt hat, noch im Laufe der Woche die Verordnung anzupassen, warten wir diese Veränderung ab. Prinzipiell ist eine Rückkehr zu einem klaren Stufenmodell aber zu begrüßen“, so Pressesprecher Niclas Schlecht. Am Dienstag hat der Verwaltungsgerichtshof die 2G-Regel für den Einzelhandel gekippt. Das Einfrieren der Alarmstufe II durch die Corona-Verordnung der Landesregierung sei voraussichtlich rechtswidrig. Zuvor hatte schon Bayern diese Regel außer Kraft gesetzt.