Das Krankenhaus in Bietigheim hat keine Kapazitäten mehr. Mit Beginn der Alarmstufe am Mittwoch greift der Besucherstopp in den Kliniken.

Ludwigsburg - Gerade mal zwei freie Intensivbetten vermeldet die Regionale Kliniken Holding (RKH) GmbH für das Krankenhaus in Ludwigsburg am Dienstag. In Bietigheim sind alle zwölf Intensivbetten belegt, vier davon mit Covid-19-Patienten. In Ludwigsburg können angesichts der prekären Personalsituation derzeit nur 49 Betten belegt werden. „18 der 49 sind sogenannte Beatmungsbetten, acht werden aktuell für Covid-Patienten gebraucht, das ist ein Anteil von rund 40 Prozent“, rechnet RKH-Sprecher Alexander Tsongas vor. Es gebe auch immer mehr Impfdurchbrüche – vor allem von Menschen mit Vorerkrankungen oder Patienten, die älter sind als 80 Jahre, also Personen, die zur vulnerablen Gruppe zählen.

 

Operationen werden verschoben

Schon jetzt würden planbare Operationen verschoben, in den nächsten Tagen werde man dies in den RKH-Häusern noch verstärken. „Wenn die Prognosen eintreffen, dass immer noch mehr Covid-Patienten eingeliefert werden und dazu noch Patienten nach schwerer Unfällen, mit Herzinfarkten oder Schlaganfällen kommen, dann wird es richtig eng“, sagt Alexander Tsongas.

Sind die RKH-Häuser voll, dann werde man den Radius größer ziehen und nach freien Plätzen in Nachbarkreisen suchen. „Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass Notfälle durch Baden-Württemberg gefahren werden müssen“, zeigt sich Tsongas zuversichtlich. „Und ich hoffe auch nicht, dass wir jemals in die Situation kommen, Patienten priorisieren zu müssen.“

Eltern dürfen zu ihren Kindern

Zum Schutz der Patienten und der Mitarbeiter gilt in den RKH-Häusern von Mittwoch an ein Besucherstopp. Nur im Einzelfall werden Ausnahmen gemacht. So können beispielsweise Angehörige einen Patienten besuchen, der im Sterben liegt, oder um von einem Verstorbenen Abschied zu nehmen.

Zutritt erhalten auch Eltern beziehungsweise Sorgeberechtigte eines Kindes in stationärer Behandlung, Väter beziehungsweise Partner bei einer Geburt oder notwendige Begleitpersonen.

Weitere Einzelheiten über die Zugangsbestimmungen auf der Homepage unter www.rkh-kliniken.de, Rubrik Corona-Regelungen.