Corona-Maßnahmen im Lockdown Touristen müssen Schleswig-Holstein bis 2. November verlassen

Wer sich derzeit in Schleswig-Holstein als Tourist aufhält, muss das nördliche Bundesland schon bis Montag verlassen. Für Besucher der Nordsee-Inseln und Halligen gilt eine Frist bis zum 5. November.
Kiel - Touristen müssen aus Schleswig-Holstein spätestens bis zum 2. November abreisen. Für Urlauber auf den Nordsee-Inseln und Halligen gelte eine Frist bis zum 5. November wegen der Kapazitäten im Fährverkehr sowie in den Autozügen, teilte die Landesregierung am Freitag in Kiel mit. Damit soll der Abreiseverkehr entzerrt werden.
Die Regierung verwies auf die jüngsten Bund-Länder-Beschlüsse für einen Teil-Lockdown, der am 2. November beginnt und vier Wochen dauern soll. Die Ministerpräsidentenkonferenz habe am vergangenen Mittwoch beschlossen, dass „Übernachtungsangebote im Inland nur noch für notwendige und ausdrücklich nicht-touristische Zwecke zur Verfügung gestellt“ werden. Für Schleswig-Holstein gelte deshalb, dass mit wenigen Ausnahmen für die kommenden vier Wochen keine Beherbergungsleistungen mehr in Hotels, Pensionen und Ferienwohnungen angeboten werden.
Erlaubt bleibe weiterhin eine Beherbergung aus beruflichen oder sozial-ethisch Gründen (beispielsweise Bestattung oder Sterbebegleitung) sowie medizinisch veranlassten Zwecken wie beispielsweise zur Begleitung von Kindern bei einem Krankenhausaufenthalt, erläuterte ein Regierungssprecher. Einzelheiten zu den Eindämmungsmaßnahmen werde eine Landesverordnung regeln. Sie soll bis Sonntag erarbeitet und dann veröffentlicht werden. „In Kraft treten wird die neue Verordnung am Montag“, hieß es.
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