Die Städte Schorndorf und Backnang nehmen das pauschale Verbot für diese Demos gegen Coronamaßnahmen zurück – Waiblingen und Weinstadt bleiben bei der Allgemeinverfügung. Warum?

Rems-Murr-Kreis - Von Woche zu Woche sind es mehr „Spaziergänger“, die sich montagabends auf dem Marktplatz in Schorndorf treffen und so ihren Unmut über die Coronamaßnahmen kundtun. Seit Mitte Dezember beobachte man das Geschehen, berichtet der Fachbereichsleiter Jörn Rieg. Zunächst hätten sich circa 20 Personen eingefunden, an diesem Montag haben Verwaltung und Polizei 370 Teilnehmer gezählt.

 

Dabei hatte die Stadt Schorndorf – wie viele andere Kommunen – diese Montags-Spaziergänge per Allgemeinverfügung verboten. Seit diesem Donnerstag ist die Allgemeinverfügung jedoch wieder aufgehoben. „Im Lichte der Beschlüsse haben wir entschieden, das pauschale Verbot aufzuheben“, sagt Jörn Rieg. Er bezieht sich auf die Urteile der Verwaltungsgerichte in Stuttgart und Karlsruhe. Diese hatten Eilanträge gegen entsprechende Allgemeinverfügungen anderer Kommunen stattgegeben.

Schorndorf und Backnang heben Allgemeinverfügung auf

Die Stadt Schorndorf weist darauf hin, dass Versammlungen unter freiem Himmel grundsätzlich 48 Stunden vorher anzumelden und verschiedene Auflagen einzuhalten sind, etwa das Tragen eines medizinischen Mund-Nase-Schutzes oder die Einhaltung des „Spazier“-Weges. „Wir werden jede Woche vor Ort sein und sind mit der Polizei eng im Austausch“, sagt Jörn Rieg. Auch in Backnang ist die Allgemeinverfügung seit diesem Donnerstag aufgehoben. Die Spaziergänge, so heißt es vonseiten der Stadt, seien zwischenzeitlich in einer „Abkühlungsphase“, die Teilnehmerzahl sei deutlich reduziert. Die Stadt Backnang mache daher von dem Aufhebungsvorbehalt Gebrauch.

Waiblingen und Weinstadt halten an der Verfügung fest

Anders sieht es in Waiblingen und Weinstadt aus. Die Stadt Waiblingen halte an der Allgemeinverfügung fest, stellt Oberbürgermeister Andreas Hesky klar: „Eine Rücknahme könnte als ,Kapitulation’ verstanden werden. Für den Erlass der Allgemeinverfügung gab es gute Gründe, die auch heute noch gelten. Deshalb sehe ich einer gerichtlichen Überprüfung gelassener entgegen.“ Die Allgemeinverfügung solle sicherstellen, dass die Regelungen des Versammlungsrechts eingehalten werden, das heiße, dass Demonstrationen angemeldet und Verantwortliche benannt werden. „Daher ist die Allgemeinverfügung auch ein politisches Signal“, sagt Hesky.

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Auch Weinstadt werde an der Allgemeinverfügung festhalten, berichtet die Pressesprecherin Claudia Leihenseder. Seit Dezember fänden hier „Montagsspaziergänge“ statt. „Wie in anderen Kommunen auch wurden diese nicht angemeldet, und es kam zu Verstößen bei Abstands- und Maskenpflicht“, berichtet Claudia Leihenseder. Deswegen habe man die Allgemeinverfügung eingeführt, die bis Ende Januar gelte. Dann werde man entscheiden, wie man weiter vorgehe. Bisher seien alle Versammlungen friedlich verlaufen und hätten nicht aufgelöst werden müssen. Polizei und Ordnungsamt würden die Demonstrationen begleiten und Verstöße ahnden.