Im Landkreis Esslingen ist die Inzidenz von 500 an zwei aufeinanderfolgenden Tagen erneut überschritten worden. Deswegen gelten seit Dienstag, 7. Dezember, wieder Einschränkungen: Für nicht geimpfte und nicht genesene Personen gilt eine nächtliche Ausgangsbeschränkung in der Zeit von 21 bis 5 Uhr.
 

Kreis Esslingen - Der Landkreis Esslingen hat laut Gesundheitsamt (Stand: Montag, 6. Dezember) an zwei aufeinanderfolgenden Tagen die Sieben-Tage-Inzidenz von mindestens 500 Neuinfektionen mit dem Coronavirus je 100 000 Einwohner überschritten. Deshalb gelten für nicht genesene und ungeimpfte Personen seit Dienstag, 7. Dezember, wieder Ausgangsbeschränkungen, wie die Verwaltung am Mittwoch mitgeteilt hat. Ausnahmen gelten zum Beispiel bei der Berufsausübung.

 

Die Ausgangsbeschränkungen treten außer Kraft, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 500 liegt.

Alarmstufe II gilt weiterhin

Die Regelungen der Alarmstufe II gelten unbenommen davon weiter. Die Alarmstufe II orientiert sich an der Hospitalisierungsinzidenz und an der Auslastung der Intensivbetten landesweit.

Seit Inkrafttreten der neuen Coronaverordnung am 4. Dezember gilt in der in Baden-Württemberg bestehenden Alarmstufe II im Handel, der nicht zur Grundversorgung zählt, und bei öffentlichen Veranstaltungen eine 2G+-Regel mit dem Nachweis, geimpft oder genesen zu sein sowie dem Nachweis eines negativen Schnell- oder PCR-Tests. Bei der 2G+-Regelung sind Personen von der Testpflicht befreit, die bereits eine Auffrischungsimpfung („Booster“) erhalten haben sowie geimpfte und genesene Personen, deren Impfung oder Infektion nicht länger als sechs Monate zurückliegt.