Trotz des Unmuts bei betroffenen Kleinunternehmen geht die Überprüfung der Corona-Soforthilfen wie geplant weiter. Was sagt das Wirtschaftsministerium dazu?

Automobilwirtschaft/Maschinenbau: Matthias Schmidt (mas)

Die baden-württembergische Landesregierung sieht Stuttgart - trotz vielstimmiger Kritik aus der Wirtschaft keinen Spielraum im Verfahren um die Rückzahlung von Corona-Soforthilfen. Speziell der von Betroffenen beklagte Umstand, es werde bei der nachträglichen Überprüfung der Hilfen ein falscher Zeitraum betrachtet, sei nicht zu ändern, teilt das Wirtschaftsministerium mit. Es bleibe auch beim Stichtag 16. Januar, bis zu dem die Empfänger der ersten Hilfsgelder vom Frühjahr 2020 melden müssen, ob sich die bei der Antragstellung abgegebenen Prognosen bewahrheitet haben. Äußerungen von Bundeswirtschaftminister Robert Habeck, die Länder müssten ihren Schlussbericht erst Ende des Jahres vorlegen, stünden damit nicht in Zusammenhang.

 

Das von Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) geführte Landesministerium betont, es gelte weiter, „dass die Soforthilfe grundsätzlich nicht zurückzubezahlen ist“. Das gelte aber nur dann, wenn alle Angaben im Antrag richtig waren, und dazu gehöre der vom Unternehmen prognostizierte Liquiditätsengpass. Wenn die Kosten geringer oder die Einnahmen höher ausgefallen sind als vorhergesagt, müsse der zu viel bewilligte Betrag zurückbezahlt werden, dies sei „beihilfen- und haushaltsrechtlich zwingend“ und in den Bewilligungsbescheiden von vornherein so vorgesehen gewesen.

Es geht um die Phase des ersten Lockdowns

Viele der potenziell betroffenen Kleinunternehmen und Soloselbstständigen ärgern sich, dass nur die drei Monate nach Antragstellung betrachtet werden. Dies führe unter anderem dazu, dass Mindereinnahmen aus dem März nicht berücksichtigt werden. Der erste Lockdown dauerte vom 17. März bis 4. Mai 2020.

„Es ist uns bewusst, dass die Vorgabe, nach der die drei Monate nach Antragstellung maßgeblich sind, im Einzelfall vorliegende Sachverhalte nicht vollständig abzudecken vermag“, sagt eine Sprecherin des Ministeriums. „In zahlreichen Bund-Länder-Runden“ sei geprüft worden, ob es Möglichkeiten gebe, den Zeitraum nachträglich zu ändern. Dies sei rechtlich aber nicht haltbar. In welchen Fällen und in welcher Höhe es zu Rückforderungen kommt, ist noch offen. Die Bescheide werden erst nach Abschluss der Rückmeldungen erstellt. Insgesamt wurden 2,1 Milliarden Euro ausgezahlt.

158 Millionen Euro wurden schon zurückgezahlt

Mehrere Vertreter der besonders betroffenen Friseurbranche haben angekündigt, gegen etwaige Rückforderungen vor Gericht zu ziehen. Knapp 140 000 von 238 000 Betrieben haben ihre Rückmeldungen bereits abgegeben. Unabhängig vom laufenden Verfahren wurden bis 1. Dezember 2021 laut L-Bank bereits 20 600 Rückzahlungen in Höhe von rund 158 Millionen Euro geleistet. Dabei handle es sich um freiwillige Rückzahlungen und um aktive Rückforderungen durch die L-Bank, beispielsweise in Betrugsfällen.