Wer darf eigentlich Corona-Tests durchführen? Und ist es für jedermann möglich, sich schulen zu lassen, um dann Testergebnisse auszustellen? Wir klären auf.

Digital Desk: Lukas Böhl (lbö)

Das Ende der kostenlosen Bürgertests wirft noch viele Fragen auf. Insbesondere bei den Ungeimpften, die ab heute tief in die Tasche greifen müssen, wenn sie sich mehrmals in der Woche testen lassen wollen. Es ist daher nicht verwunderlich, dass so manch einer nach Strategien zur Umgehung der kostenpflichtigen Tests sucht. Die naheliegendste Idee wäre es, sich selbst schulen zu lassen, um dann selbst Corona-Tests überwachen und Bescheinigungen ausstellen zu können. Aber ist das wirklich möglich? Wir haben beim Sozialministerium von Baden-Württemberg nachgefragt.

 

Wer darf überhaupt Corona-Tests durchführen?

Auf Anfrage beim Sozialministerium teilte ein Sprecher uns mit, dass im Bezug auf Schnell- bzw. Selbsttests drei Konstellationen möglich sind:

  1. Selbsttests zur Eigenanwendung: Sie dienen der Selbstüberwachung und ein negatives Ergebnis berechtigt nicht zum Zugang zu Einrichtungen/Angeboten, für die ein negativer Testnachweis benötigt wird.
  2. Professionelle Schnelltests: Diese werden beispielsweise in Arztpraxen, Teststellen, Apotheken von fachkundigen oder geschulten Personen an Dritten durchgeführt. Das Testergebnis kann von der testenden Stelle bescheinigt werden.
  3. Selbst durchgeführte überwachte Tests: In bestimmten Konstellationen (Betrieb, Schule/Kita, Dienstleistung) kann ein durch die Testperson selbst vorgenommener Test von einer geeigneten Person überwacht und das negative Ergebnis bescheinigt werden.

In keinem der genannten Fälle können Privatpersonen bei ihren Bekannten oder Freunden einen Schnelltest überwachen und bescheinigen. Doch was ist, wenn man sich extra in der Durchführung von Corona-Tests schulen lässt? Könnte man dann in seinem Bekanntenkreis Selbsttests überwachen und das Ergebnis bescheinigen?

Kann sich jeder schulen lassen?

Auf die Frage, ob sich nicht auch ganz normale Bürger und Bürgerinnen in der Durchführung von Schnelltests schulen lassen können, antwortete das Sozialministerium wie folgt: "Eine Schulung ist für die Anwendung von professionellen Schnelltests notwendig. Diese können nur bei Dritten durchgeführt werden. Werden zur Eigenanwendung zugelassene Test durchgeführt, ist die Bescheinigung des negativen Ergebnisses nur in den genannten Konstellationen (siehe oben) möglich. Hierzu hat sich das Sozialministerium bewusst entschieden, um möglichen Missbrauch zu vermeiden, der bei einer Eigenbescheinigung entstehen könnte. So ist sichergestellt, dass immer eine dritte und zuverlässige Person zwischengeschaltet ist."

Fazit

Auch mit einer Schulung kann man nicht einfach nach Belieben Bescheinigungen über einen Corona-Test ausstellen – weder sich selbst noch anderen.

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