Kann sich jeder durch eine Schulung zum Corona-Tester ausbilden lassen und Zertifikate ausstellen? Wir klären auf.

Digital Desk: Lukas Böhl (lbö)

Wäre es nicht clever, durch eine Schulung selbst zum Corona-Tester zu werden und dadurch nach Belieben Testergebnisse auszustellen? Das fragen sich im Moment einige Menschen, welche die kostenpflichtigen Tests umgehen wollen. So verlockend diese Idee auch klingt, umsetzbar ist sie nicht.

 

Wer darf Corona-Tester werden?

Grundsätzlich kann sich natürlich nahezu jeder zu einer Schulung zum Corona-Tester anmelden und diese auch erfolgreich absolvieren. Aber die Ausbildung bringt wenig, wenn man nicht in einer der drei vom Bundesgesundheitsministerium benannten Konstellationen Tests durchführt.

Anerkannte Tests nur in drei Konstellationen möglich

Nicht jeder Testnachweis ist im Sinne der Corona-Testverordnung gültig. Nur wer sich in einer der drei unten genannten Konstellationen testen lässt, kann das Testergebnis als Nachweis in der Öffentlichkeit benutzen. Alle anderen Testnachweise, die außerhalb dieser Szenarien ausgestellt wurden, also zum Beispiel im privaten Rahmen, sind ungültig – selbst dann, wenn man eine Schulung absolviert hat. Diese Vorgehensweise dient der Verhinderung von Betrug.

1. Testung durch Leistungserbringer nach § 6 Absatz 1 der Coronavirus-Testverordnung

Leistungserbringer nach § 6 Absatz 1 der Coronavirus-Testverordnung sind zum Beispiel Arztpraxen, Apotheken oder Hilfsorganisationen. Zwar können Teststellen auch von Privatleuten betrieben werden, diese benötigen dazu aber eine Zulassung des Gesundheitsamtes. Und spätestens hier scheitert der Versuch, für sich und seine Familienangehörigen selbst Tests auszustellen. Denn das Gesundheitsamt gibt die Zulassungen selbstverständlich nicht ohne gewisse Bedingungen heraus.

2. Testung bei der Arbeit

Tests bei der Arbeit können ebenfalls nur von fachkundigem Personal durchgeführt oder überwacht werden. Testnachweise im Sinne der Testverordnung dürfen nur ausgestellt werden, wenn eine geschulte dritte Person die Testung durchführt oder überwacht. Bei selbstdurchgeführten Tests ohne Beaufsichtigung kann keine Bescheinigung vom Arbeitgeber oder der von ihm beauftragen Teststelle herausgegeben werden.

3. Testungen vor Ort

Auch von Dienstleistern oder anderen Einrichtungen, die von der 3G-Regel betroffen sind, dürfen vor Ort Tests durchgeführt werden. Allerdings gelten die Tests nur für den Ort der Ausstellung und können nicht für andere Bereiche des öffentlichen Lebens verwendet werden.

Fazit

Zwar kann sich theoretisch jeder zum Corona-Tester ausbilden lassen, doch wer nicht in einer der oben genannten Konstellationen Tests durchführt, macht die Schulung umsonst. Es ist nicht möglich, nach Belieben im privaten Umfeld Testnachweise auszustellen.

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