Corona wirbelt die Vorbereitungen der Parteien zur Landtagswahl im nächsten Jahr durcheinander. Unterstützerunterschriften können nicht gesammelt und Nominierungen für Kandidaten nicht vorgenommen werden. Hat das rechtliche Folgen?

Politik: Matthias Schiermeyer (ms)

Stuttgart - Je länger die Corona-Beschränkungen anhalten, desto gravierender könnten die Auswirkungen auf die Landtagswahlen sein. Dies betrifft außerparlamentarische wie etablierte Parteien.

 

So hat die Südwest-Landesgruppe der Linken-Bundestagsabgeordneten Innenminister Thomas Strobl (CDU) um ein Gespräch gebeten. Ziel ist eine Änderung des Landtagswahlgesetzes vor der Wahl am 14. März 2021, weil die Linke eine „massive Benachteiligung“ befürchtet.

Mit Abstand höchste Zahl an Unterstützungsunterschriften

„Werden die Zulassungsbedingungen zur Landtagswahl für die noch nicht im Landtag vertretenen Parteien unter Corona-Bedingungen nicht deutlich erleichtert, droht eine Wahlanfechtung“, warnt Parteichef Bernd Riexinger. Man behalte sich rechtliche Schritte vor, falls die Regierung nicht zu Kompromissen bereit sei. Baden-Württemberg verlange von allen Ländern die mit Abstand höchste Zahl an Unterstützungsunterschriften für eine landesweite Wahlzulassung. Diese seien unter Corona-Bedingungen aber schwer zu sammeln. Zudem sei wegen des Versammlungsverbots viel Zeit verloren gegangen.

Für eine landesweite Wahlzulassung sind im Südwesten mindestens 10 500 Unterschriften (je 150 aus 70 Wahlkreisen) nötig. In allen anderen Ländern, so die Linke, seien entweder alle im Bundestag vertretenen Parteien automatisch von der Sammlung für Landtagswahlen befreit – oder die Befreiung gelte bereits für alle Parteien mit mindestens 1,25 Prozent Stimmenanteil bei der vorigen Landtagswahl, wie in Bayern. Baden-Württemberg solle entsprechend seine Hürden absenken, so die Linke. Für alle anderen nicht im Parlament vertretenen Parteien solle das in den Flächenländern übliche landesweite Quorum von 1000 bis 2000 Unterschriften gelten.

Erheblicher Zeitverzug bei Nominierungen

Corona bremst alle Parteien auch bei den Nominierungen. So sieht SPD-Landeschef Andreas Stoch einen erheblichen Zeitverzug. Bisher habe die SPD nur in einem von 70 Wahlkreisen einen Kandidaten für die Landtagswahl aufgestellt, nachdem viele Versammlungen und der Parteitag am 16. Mai wegen der Pandemie gestrichen werden mussten. Die meisten Kandidaten würden wohl erst im September nominiert. „Das Ganze drückt sich sehr stark in den Herbst hinein.“ Im Moment hält er ein rechtzeitiges Verfahren noch für möglich. „Aber es darf nicht mehr viel passieren“, sagt der Landeschef. „Wenn eine zweite Welle käme und man wieder Abstand nimmt von Veranstaltungen, sind alle Parteien gefordert, eine Alternative zu finden.“ Die „Deadline“ sei der 14. Januar – an dem Tag hätten alle Parteien ihre Kandidaten zu benennen. Falls notwendig, müsse man da „gesetzgeberisch noch etwas tun“, was aber wegen der schon erfolgten Nominierungen neue rechtliche Probleme aufwerfe.

Mittlerweile hat Landeswahlleiterin Cornelia Nesch den Parteien immerhin bestätigt, dass sie Mitglieder- und Vertreterversammlungen zur Nominierung für die Landtagswahl abhalten können, ohne sich an die allgemeinen Teilnehmerbeschränkungen halten zu müssen.