Laut der neuen Corona-Verordnung vom 11. Januar sind im Einzelhandel Abholdienste „Click & Collect“ wieder erlaubt. „Das gilt auch für Büchereien und Bibliotheken“, ist auf der Seite Baden-Württemberg zu lesen. Die Stadtbibliothek Stuttgart ist vorbereitet.

Architektur/Bauen/Wohnen: Andrea Jenewein (anj)

Stuttgart - Am Freitag herrschte emsiger Betrieb in den eigentlich geschlossenen Stuttgarter Bibliotheken. Und nein, Besucher gab es freilich keine dort. Aber die Mitarbeiter bereiteten sich darauf vor, dass die Bibliotheken ab Montag wohl wieder einen Medienabholservice anbieten dürfen. Laut der neuen Corona-Verordnung vom 11. Januar sind im Einzelhandel Abholdienste „Click & Collect“ wieder erlaubt. „Das gilt auch für Büchereien und Bibliotheken“, ist auf der Seite Baden-Württemberg zu lesen. Pascal Murmann, stellvertretender Pressesprecher des Landessozialministeriums, bestätigte am Freitagnachmittag, dass „Stand jetzt in der neuen Corona-Verordnung Click & Collect für Bibliotheken analog zum Angebot für den Einzelhandel vorgesehen ist“. Er wies indes darauf hin, dass die Verordnung sich noch in der Ressortabstimmung befinde – weshalb das „das zunächst mit Vorbehalt“ gelte.

 

Die Stadtbibliothek ist jedenfalls vorbereitet. Das bestätigt auch derene Pressesprecherin Meike Jung: „Wir rechnen mit sehr vielen Bestellungen, denn wir haben bereits viele Anfragen bekommen, wann wir endlich wieder Bücher entleihen dürfen.“ Viele Stuttgarter hätten bedauert, dass die Stadtbibliothek ganz schließen musste. Die meisten hätten aber auch Verständnis gezeigt. „Die Bestellungen, die vor dem Lockdown am 16. Dezember nicht mehr abgeholt werden konnten, haben wir dann sogar noch ausgeliefert – das war für die Menschen wie Weihnachten.“, so Jung.