Von diesem Mittwoch an gelten strengere Regeln – vor allem für Ungeimpfte. Die fünf Schnelltestzentren im Kreis Böblingen sind vorbereitet: Sie bieten einen Corona-Test an, der binnen zwei Stunden das Ergebnis liefert. In den Apotheken kann man sich auch impfen lassen.

Kreis Böblingen - Von diesem Mittwoch an gilt in ganz Baden-Württemberg die Warnstufe bei der Pandemiebekämpfung. Die Einschränkungen werden größer – insbesondere für Ungeimpfte. Doch was genau bedeutet das für den Einzelnen, auch hier im Kreis?

 

Kliniken Festgemacht wird die Warnstufe nicht mehr an der Inzidenz (im Kreis Böblingen aktuell 149), sondern an der Zahl der Covid-Patienten auf den Intensivstationen des Landes. Und diese lag an zwei Werktagen hintereinander bei mehr als 250 Patienten. Einzelne Regionen – wie zum Beispiel Pforzheim – meldeten deshalb schon die Überfüllung ihrer Intensivstationen, sagt Florian Mader, der Sprecher des Sozialministeriums. Im Kreis Böblingen ist die Lage derweil noch relativ entspannt. Insgesamt verzeichnet der Klinikverbund Südwest in seinen sechs Häusern in den Kreisen Böblingen und Calw zehn Intensivpatienten mit Corona, sieben davon werden beatmetet. Das sind genauso viele wie vor einem Jahr um diese Zeit. Zwei der zehn Patienten sind geimpft.

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In den vergangenen zwei Wochen habe sich die Zahl von Patienten mit Corona verdoppelt, sagt Tiziana Schuster, eine Sprecherin des Klinikverbunds. Der Altersdurchschnitt bei den Covid-Patienten sei im Vergleich zur zweiten und dritten Welle gesunken. Waren damals die Patienten im Schnitt 63 Jahre alt, sind sie jetzt 56 Jahre. Insgesamt liegen in den Krankenhäusern des Verbunds 42 Personen, die positiv auf Corona getestet worden sind. „Darunter sind aber auch Patienten, die zum Beispiel wegen eines Unfalls in der Klinik sind, keine Symptome haben und deren Infektion nur durch einen Test entdeckt wurde“, sagt Schuster.

Neues Verfahren: Testergebnis binnen zwei Stunden

PCR-Test Die größte Veränderung in der Warnstufe trifft Ungeimpfte. Ihnen reicht für den Besuch eines Restaurants, eines Kinos oder einer Veranstaltung nun nicht mehr ein einfacher Antigen-Schnelltest, der um die 15 Euro kostet. Gefordert ist nun ein Test auf Basis eines Nukleinsäurenachweises, der wesentlich aussagekräftiger ist. Bisher gab es dafür nur die PCR-Tests, die aber viel Zeit benötigen – etwa 24 Stunden, bis das Ergebnis feststeht. Nun gibt es laut des Holzgerlinger Apothekers Björn Schittenhelm ein neues Verfahren, mit dem sich in kurzer Zeit eine Corona-Infektion nachweisen lässt.

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Teststationen Von Mittwoch an gibt es in allen fünf Testzentren des Landkreises (Alemannen-Apotheke Holzgerlingen, Paracelsus-Apotheke Böblingen, in der Apotheke im Sindelfinger Breuningerland, in der Herrenberger Bärenapotheke sowie in Leonberg in der h&h-Apotheke) die Möglichkeit, einen solchen Test zu machen. Nach zwei Stunden steht das Ergebnis fest, das für 48 Stunden gültig ist. Der Test kostet 49 Euro und muss selbst bezahlt werden. Am besten ist, wenn man sich zuvor bei der Apotheke online anmeldet. Schwangere und Kinder unter 18 Jahren sowie alle, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden dürfen, brauchen keinen solchen Test. Ihnen reicht wie bisher ein Antigen-Schnelltest, der auch in den Testzentren gemacht werden kann.

Komfortable Situation im Kreis: Testzentren gleich Impfzentren

Impfen In den Testzentren wird auch geimpft. Anders als in anderen Landkreisen wurde in Böblingen das geschlossene Kreisimpfzentrum sozusagen dezentral weitergeführt. „Wir impfen jede Woche in unseren fünf Testzentren im Kreis mehr als 1000 Personen“, sagt Björn Schittenhelm. An jedem Tag, auch sonntags, gibt es Impfaktionen in einer anderen Stadt. Dazu sollte man sich über die Website des Landkreises anmelden (www.lrabb.de).

Einschränkungen Ungeimpfte eines Haushalts dürfen sich von Mittwoch an nur noch mit fünf anderen Personen treffen (Geimpfte und Genesene zählen nicht dazu). Auch für Geimpfte und Genesene gilt wieder die Maskenpflicht in geschlossenen Räumen – auch in Restaurants und bei Veranstaltungen nach der 2-G-Regel.