Nur Geimpfte, Genesene oder Getestete dürfen von jetzt an ins Plenum. Abgeordnete, die das ablehnen, müssen auf die Tribüne in einen eigenen Bereich.

Stuttgart - Die Corona-Pandemie ist nicht mehr nur als Tagesordnungspunkt im Landtag angekommen. Von jetzt an gilt für die 154 Abgeordneten die 3G-Pflicht. Wer am Plenum oder an einer der Ausschusssitzungen teilnehmen möchte, muss nachweisen, dass er geimpft, genesen oder getestet ist. Landespolitiker, die diesen Nachweis nicht erbringen können oder wollen, können die Ausschüsse per Videoschalte verfolgen – wie es schon jetzt jedes Mal einige Abgeordnete tun. Das Plenum müssen sie aber von einem abgetrennten Bereich auf der Besuchertribüne verfolgen. Die Nachweise sollen an den Eingängen kontrolliert werden. Bisher hatte man auch solche Auflagen verzichtet.