Viele Gastronomen im Südwesten bangen wegen Umsatzrückgängen und Corona-Beschränkungen um ihre Existenz. Das ergibt eine aktuelle Umfrage des Branchenverbandes Dehoga.

Stuttgart - Angesichts von Umsatzrückgängen und Corona-Beschränkungen bangen viele Gastronomen im Südwesten um ihre Existenz. Wie eine aktuelle Umfrage des Branchenverbandes Dehoga unter Mitgliedern ergab, sehen inzwischen rund drei von fünf Betrieben ihre wirtschaftliche Existenz als gefährdet an. Zuvor hatte die „Schwäbische Zeitung“ über die Lage im Südwesten berichtet.

 

Gegenüber dem Vorkrisen-Niveau von Ende 2019 habe es im Dezember 2021 im Schnitt ein Umsatzminus von gut 50 Prozent gegeben, teilte der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) der dpa auf Anfrage in Stuttgart mit. Gründe seien der Umfrage zufolge Einschränkungen durch die Corona-Verordnungen, fehlendes Veranstaltungsgeschäft und eine generell ausbleibende Nachfrage. Der Dehoga hatte bereits in der vergangenen Woche in Berlin über die bundesweite Lage berichtet.

Wirtschaftliche Situation besorgniserregend

Mehr als die Hälfte der Betriebe im Südwesten habe im Zeitraum von Dezember bis Januar Kurzarbeitergeld beantragt. Staatliche Hilfsprogramme für das Gastgewerbe müssten in vollem Umfang fortgeführt werden, forderte der Verband. Die wirtschaftliche Situation der Branche sei sehr besorgniserregend.

Im Baden-Württemberg besteht etwa in der Gastronomie oder in Fitnessclubs bereits eine Testpflicht für Geimpfte und Genesene, die noch nicht „geboostert“ sind - also noch keine Auffrischungsspritze bekommen haben. Auch die Gastronomie ist nun von der FFP2-Maskenpflicht in Innenräumen betroffen - diese Bestimmung der neuen Corona-Verordnung gilt laut Landesregierung von diesem Mittwoch an.

Dehoga-Landesvorsitzender Fritz Engelhardt kritisierte, dass die Corona-Alarmstufe II und die damit verbundenen Einschränkungen

im Land in Kraft blieben. „Jede Planungssicherheit für Betriebe und

Beschäftigte wird dadurch zunichte gemacht.“ Es ist demnach möglich, dass Inhaber von Betrieben rechtlich gegen das Aufrechterhalten der Einschränkungen vorgehen werden.