Ab dem 20. März sollen die allermeisten Coronamaßnahmen wegfallen. Was gilt dann noch und was sagt Gesundheitsminister Karl Lauterbach dazu?

Obwohl die Coronazahlen seit einigen Tagen wieder steigen, sollen in zwei Wochen, am 20. März, die allermeisten Einschränkungen wegfallen. Denn nur bis zu diesem Zeitpunkt erlaubt das Infektionsschutzgesetz die bisherigen Regeln.

 

Im Beschluss von Bund und Ländern heißt es wörtlich: „Ab dem 20. März 2022 sollen alle tiefgreifenderen Schutzmaßnahmen entfallen, wenn die Situation in den Krankenhäusern dies zulässt. Auch die nach dem Infektionsschutzgesetz verpflichtenden Homeoffice-Regelungen entfallen.“

Arbeitgeber könnten aber weiterhin im Einvernehmen mit den Beschäftigten die Arbeit im Homeoffice anbieten, wenn keine betrieblichen Gründe entgegenstünden und diese im Interesse des betrieblichen Infektionsschutzes liege – etwa bei einer Tätigkeit im Großraumbüro.

Diese Basisschutzmaßnahmen sollen bleiben

Bund und Länder sind sich zwar im Grundsatz einig, dass auch ab dem 20. März weiter „niederschwellige Basisschutzmaßnahmen“ gelten sollen. Doch über deren genaue Ausgestaltung gibt es noch keine Einigung. Klar ist lediglich, dass etwa die Maskenpflicht in geschlossenen Räumen und in Bus und Bahn weiter gelten soll, auch das Abstandsgebot und allgemeine Hygienevorgaben sollen bleiben. Außerdem soll es weiter möglich sein, in bestimmten Bereichen Testpflichten vorzusehen, und den Impf-, Genesenen- und Teststatus zu überprüfen. Für diese Regelung muss der Bundestag noch eine gesetzliche Grundlage schaffen.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hatte am Wochenende vor einem Anstieg der Coronazahlen im Sommer gewarnt und die Beibehaltung weitreichender Schutzmöglichkeiten über den 20. März hinaus gefordert. Führende FDP-Politiker lehnten dies hingegen ab. Grünen-Chefin Ricarda Lang sprach sich für Lockerungen „mit Bedacht“ aus.