Anfang nächste Woche wird die Alarmstufe erwartet. Die Kliniken im Kreis Ludwigsburg führen schon jetzt die 2-G-Regel ein – zum Schutz der Patienten.

Ludwigsburg - In den RKH-Kliniken gilt von sofort an die 2-G-Regel – schon bevor die Alarmstufe im Land greift. Wie bisher darf ein stationärer Patient pro Tag von einer Person für eine Stunde besucht werden. Ausgenommen von dieser Regelung sind Besucher eines sterbenden Patienten, Sorgeberechtigte eines kranken oder verletzten Kindes oder notwendige Begleitpersonen in der Notaufnahme. Grundsätzlich ausgenommen von der 2-G-Regel sind unter 17-Jährige, Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können oder für die es keine allgemeine Impfempfehlung gibt. Sie brauchen einen negativen Antigen-Schnelltest. Auch Einsatzkräfte von Feuerwehr, Polizei und Rettungsdiensten sind ausgenommen. Andere externe Dienstleister müssen eine Immunisierung oder einen negativen PCR-Test nachweisen.