Zwei Bundesländer entschärfen die Corona-Regeln: Sachsen-Anhalt lockert die Kontaktbeschränkungen. Auch für die Berlinerinnen und Berliner werden Verabredungen in größerem Kreis wieder einfacher. Dort droht allerdings ein Bußgeld.

Berlin/Magdeburg - In Berlin und Sachsen-Anhalt gibt es weitere Lockerungen der Corona-Regeln. So fallen für Berliner und Berlinerinnen die wegen der Corona-Pandemie geltenden Kontaktbeschränkungen weg. Das hat der Senat am Dienstag nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur beschlossen. Bisher gilt, dass sich in der Hauptstadt maximal fünf Personen aus mehreren oder nur Mitglieder zweier Haushalte in der Öffentlichkeit treffen dürfen. Die Regelung sollte die Ausbreitung des Coronavirus verhindern helfen.

 

Abstands- und Hygieneregeln sollen weiter gelten. Beratungen darüber gab es schon bei der Senatssitzung in der vergangenen Woche, aber noch keinen Beschluss. Dass die Koalitionsparteien sich in diesem Punkt einig sein würden, hatte sich aber bereits angedeutet.

Ab Anfang Juli in Sachsen-Anhalt nur noch Empfehlungen

Auch in Sachsen-Anhalt sollen etwa die Kontaktsperren weiter gelockert werden. Ab Anfang Juli solle nur noch die Empfehlung gelten, sich mit nicht mehr als zehn Menschen zu treffen und möglichst wenige wechselnde Kontakte zu haben, sagte Sachsen-Anhalts Sozialministerin Petra Grimm-Benne (SPD) am Dienstag in Magdeburg. Auf Bußgelder solle verzichtet werden. Die Menschen hätten sich daran gewöhnt, ihren Freundes- und Familienkreis nicht ohne Not zu verlassen. Dies sei ein Schritt Richtung Eigenverantwortung.

Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) betonte, dass die sogenannten „AHA-Grundsätze“ eingehalten werden sollten. „AHA“ stehe für „Abstand wahren“, „auf Hygiene achten“ und „Alltagsmaske tragen“, wenn Abstand nicht möglich sei. Die Landesregierung will zudem Open-Air-Veranstaltungen mit bis zu 1000 Teilnehmern sowie Sportwettkämpfe wieder ermöglichen. Die entsprechende siebte Corona-Eindämmungsverordnung soll am kommenden Dienstag beschlossen werden.

Bußgeld für Verstöße gegen die Maskenpflicht im Berliner Nahverkehr

In Berlin dürfen künftig auch wieder mehr Menschen gleichzeitig in die Geschäfte der Hauptstadt. Der bisher gültige Richtwert von maximal einer Person pro 20 Quadratmeter Verkaufsfläche wird auf 10 Quadratmeter gesenkt. Allerdings beschloss der Senat gleichzeitig ein Bußgeld in Höhe von 50 bis 500 Euro für Fahrgäste, die in Bussen und Bahnen gegen die Maskenpflicht verstoßen. Das Thema war innerhalb von Rot-Rot-Grün lange umstritten.

Ähnliche Entscheidungen gibt es auch in anderen Bundesländern. So hat Thüringen die coronabedingten Kontaktbeschränkungen zum 13. Juni aufgehoben.