Die Corona-Schnelltests sind da. Aber vorerst werden viele Bürger davon nichts merken. Nur Kliniken und Pflegeeinrichtungen bekommen die Tests. Dafür müssen sie ein langwierigen Verfahren bis zur behördlichen Genehmigung durchlaufen.

Berlin - Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will die so genannten Antigen-Tests zunächst auf Mitarbeiter, Patienten, Bewohner oder Besucher von Kliniken und Pflegeeinrichtungen beschränken: „Am Anfang haben wir nicht für alle alles“.

 

Stand heute ist es also nicht so, dass ein Veranstalter, ein Fußballverein oder eine Fluggesellschaft vor Beginn eines Konzerts, eines Spiels oder einer Reise die Besucher rasch durchtesten kann. Das scheitert schon daran, dass die vorliegenden Tests keine Selbsttests sind: Sie müssen von geschultem, medizinischem Personal gemacht werden. Dabei entnimmt ein Arzt oder eine Krankenschwester – genau wie beim PCR-Test – einen Abstrich aus dem Rachenraum. Zeigt ein Schnelltest an, dass jemand infiziert ist, wird zur Sicherheit auch noch eine PCR-Untersuchung gemacht. Der Grund: Die Schnelltests sind nicht so spezifisch. Es kann also vorkommen, dass jemand ein positives Ergebnis bekommt, obwohl er sich nicht angesteckt hat.

Apotheken geben die Tests nur an Fachpersonal ab

Die Tests geben die Apotheken nur an Fachpersonal wie Ärzte ab. Im Gegensatz zu den PCR-Tests, von denen die Labore inzwischen wöchentlich mehr als eine Million auswerten, liegt bei den Antigen-Schnelltests das Ergebnis schon nach etwa 20 Minuten vor. Und dafür braucht es keine Laboranalyse. Die Tests können also die Labore entlasten, die seit Langem unter enormem Hochdruck arbeiten. Allerdings ersetzen die Schnelltests die PCR-Untersuchungen nicht, sie sind allenfalls eine Ergänzung. Sie kann dann sinnvoll sein, wenn es darum geht, gegen die Verbreitung des Virus anzugehen – also zum Beispiel dann, wenn jemand, der keinerlei Covid-19-Syptome hat und sich gesund fühlt, einen Angehörigen in einem Pflegeheim besuchen will. Es geht bei ihm nicht darum, ihn zu diagnostizieren, sondern zu verhindern, dass er unwissentlich das Virus einschleppt.

Spahn betont, dass es richtig sei, wenn die Krankenkassen die Tests zunächst nur für Einrichtungen des Gesundheitswesens bezahlten. Das Risiko, schwer an Covid-19 zu erkranken, sei für ältere Menschen am höchsten. Nach Angaben des Robert-Koch-Instituts (RKI) sind seit Beginn der Pandemie knapp 9800 Menschen an einer Covid-19-Erkrankung verstorben – 3786 von ihnen lebten zuvor in einem Alten- oder Pflegeheim oder in einer anderen Gemeinschaftsunterbringung.

Antragsteller müssen zunächst eine Begründung schreiben

Bevor nun ein Krankenhaus, ein ambulanter Pflegedienst oder ein Alten- und Pflegeheim die Tests bekommt, muss es ein aufwendiges Verfahren durchlaufen. Zunächst gilt es, ein Konzept aufzuschreiben, das darlegt, in welchen Situationen der Test zum Einsatz kommen soll. Dieses wird dann von der zuständigen Behörde geprüft. Erst dann kann die Klinik oder das Heim die Tests bestellen. Bis zur Entscheidung der Behörde kann die Einrichtung vorab als Übergangslösung eine begrenzte Menge besorgen.

Wie genau die Kliniken und Pflegeeinrichtungen in Baden-Württemberg die Schnelltests einsetzen, lässt sich noch nicht sagen. Somit müssen sich auch Besucher noch gedulden. Gut möglich allerdings, dass nicht alle Besucher bei jedem Besuch den Test bekommen, sondern vielleicht nur die, die sich vorab anmelden und in einem Covid-19-Gebiet wohnen, das über der Inzidenzschwelle von 50 Fällen je 100 000 Bürgern in den vergangenen sieben Tagen liegt. Diese Einschränkung könnte allein deshalb kommen, weil viele Einrichtungen nicht das Personal haben, um immer bei jedem Besucher den Abstrich machen zu können.