Um die vierte Welle der Coronapandemie in den Griff zu bekommen, wird derzeit über eine Impfpflicht diskutiert. Manchmal ist auch von einem Impfzwang die Rede. Doch inwiefern unterscheiden sich die beiden Begriffe?

Mit dem Beginn der Diskussion über eine mögliche Einführung der Impfpflicht gegen das Coronavirus in Deutschland, ist ab und an auch von einem sogenannten „Impfzwang“ die Rede. Diese beiden Begriffe sollten allerdings nicht als Synonym verwendet werden – unterscheiden sie sich doch ganz erheblich.

 

Was ist eine Impfpflicht?

Eine Impfpflicht ist eine gesetzliche Verpflichtung, sich mit einem Impfstoff gegen eine Virus-Erkrankung immunisieren zu lassen. Wie und ob sich eine solche gegen das Coronavirus durchsetzen ließe, wird derzeit diskutiert. Olaf Scholz (SPD) sprach sich für eine solche Pflicht aus. Gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland erklärte er, dass bei einem Verstoß gegen die Pflicht womöglich ein Bußgeld fällig werden könnte.

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Ähnlich womöglich wie bei der Masern-Impfpflicht: Diese gilt seit März 2020 in Deutschland für Schul- und Kindergartenkindern sowie für deren Betreuer. Eltern, die ihre in Gemeinschaftseinrichtungen betreuten Kinder nicht impfen lassen, begehen laut dem Bundesgesundheitsministerium eine Ordnungswidrigkeit. Sie müssen mit einer Geldstrafe von 2.500 Euro rechnen.

Was ist der Unterschied zum Impfzwang?

Eine Impfpflicht unterscheidet sich in bedeutenden Aspekten von einem Impfzwang. Denn unter einem Zwang wird verstanden, dass die Impfung im Zweifel auch mit Gewalt durchgesetzt werden könnte. Ein solches Vorgehen wird in Deutschland aber nicht forciert. Unter Verfassungsrechtlern herrscht außerdem ein breiter Konsens, dass es nicht zulässig ist, Menschen zu einer Impfung zu zwingen. Auch der baden-württembergische Ministerpräsident Winfried Kretschmann erklärte: „Es muss niemand Angst haben, dass er von der Polizei zum Impfen geschleppt wird oder er im Gefängnis landet.“ Er schlägt ebenfalls ein Bußgeld vor.