Wo muss man Mund-Nasen-Bedeckungen tragen? Eine Frau aus Stuttgart-Möhringen berichtet von Unsicherheit und Ignoranz bei diesem Thema.

Manteldesk: Sandra Hintermayr (shi)

Filder - Einen 100-prozentigen Schutz vor einer Ansteckung bieten die Masken nicht. Aber zusammen mit anderen Maßnahmen wie dem Abstandhalten helfen sie dabei, die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen. Das gilt freilich nur, wenn sich die Menschen auch daran halten und die Masken richtig tragen; über Mund und Nase. Das, so scheint es, sehen nicht alle ein. „Teilweise fehlt die Akzeptanz“, hat Ursula Minges beobachtet. Auch das mit dem Abstand haben viele nicht verinnerlicht. Ob es nun Gedankenlosigkeit oder Rücksichtslosigkeit ist, für Menschen aus den Risikogruppen stelle das eine Gefahr dar, sagt die Möhringerin. „Man muss auch dran denken, dass es Menschen gibt, die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können.“ Für diese sei es umso wichtiger, dass andere ihr Gesicht bedecken und Abstand halten, um sie nicht anzustecken.

 

Zudem scheinen viele Bürger unsicher zu sein, wo sie überhaupt Masken tragen müssen. So ging es auch Ursula Minges. Sie wusste nicht, ob sie auf dem Wochenmarkt eine Mund-Nasen-Bedeckung aufsetzen muss. Sie klagt über lückenhafte Informationen. „Nicht jeder – gerade unter den älteren Mitbürgern – hat Internet und kann sich dort informieren“, sagt die 84-Jährige. Selbst beim Polizeiposten in Möhringen, an den sie sich mit ihrer Frage gewandt hatte, konnte man ihr keine gesicherte Auskunft geben, sondern verwies sie an das Gesundheitsamt.

Bußgeld für Maskenverweigerer erhöht

In der Corona-Verordnung heißt es, dass in Geschäften und beim Betreten von geschlossenen Räumen, etwa eines Restaurants oder einer Arztpraxis, Masken getragen werden müssen, ebenso in öffentlichen Verkehrsmitteln und an Haltestellen. Neu ist seit 6. August, dass auch auf Großmärkten, Wochenmärkten, Spezial- und Jahrmärkten in geschlossenen Räumen eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden muss. Für Märkte im Freien gilt keine Maskenpflicht.

Mit dem Start des neuen Schuljahrs am 14. September müssen auch an weiterführenden Schulen, beruflichen Schulen und Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren Masken getragen werden. Allerdings nicht während des Unterrichts, aber auf „Begegnungsflächen“, also Fluren, Toiletten und auf dem Pausenhof.

Übrigens: Wer gegen die Maskenpflicht oder den Mindestabstand verstößt, muss mit einer Geldstrafe rechnen. Die Stadt Stuttgart hat am 7. August die Bußgelder für Maskenverweigerer angehoben auf mindestens 75 Euro. Wiederholungstäter müssen mit Geldstrafen von bis zu 250 Euro rechnen.

Die Leute sind gereizt

Ursula Minges habe schon Maskenmuffel angesprochen und sie gebeten, Mund und Nase zu bedecken. Oft seien die Reaktionen unwirsch. „Die Leute sind so gereizt“, sagt die 84-Jährige Jüngst habe sie in der Stadtbahn mehrere Personen gesehen, die die Masken nicht richtig trugen und keinen Abstand zu anderen Mitfahrenden hielten. „Als ich ausstieg, machte ich die Zugführerin darauf aufmerksam; ich traute mich nicht, selbst etwas zu sagen.“ Sie wünscht sich mehr Verständnis und Freundlichkeit von ihren Mitmenschen – „auch, wenn es in diesen Zeiten schwerfällt“.

Corona-Verordnung

Die Landesregierung Baden-Württemberg hat die Corona-Verordnung bis zum 30. September verlängert. Die Verordnung ist online unter www.baden-wuerttemberg.de unter „Service“ und „Aktuelle Infos zu Corona“ zu finden und gibt Auskunft über die aktuellen Vorgaben. Das Landesgesundheitsamt ist telefonisch montags bis freitags zwischen 9 und 18 Uhr unter 0711/9 04-3 95 55 erreichbar.