Seit Dienstag steht fest, dass wegen des Coronavirus auch in Baden-Württemberg Veranstaltungen mit über 1000 Menschen verboten werden. Welche Rechte Verbraucher im Hinblick auf ihre bereits gekauften Tickets jetzt haben, erfahren Sie hier.

Stuttgart - Die Auswirkungen des Coronavirus sind deutlich spürbar. Am Dienstag wurde bekannt, dass auch in Baden-Württemberg Veranstaltungen mit mehr als 1000 Menschen untersagt werden. Viele Veranstalter hatten vorher reagiert. Zahlreiche Messen und die Lange Nacht der Museen in Stuttgart, die am 21. März hätte stattfinden sollen, wurden bereits abgesagt. Durch die neue Regelung werden nun zahlreiche Events nicht wie geplant über die Bühne gehen. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg informiert Verbraucher auf ihrer Homepage darüber, welche Rechte sie nun im Hinblick auf ihre bereits gekauften Tickets haben. Wir geben einen Überblick:

 

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Bekomme ich den Ticketpreis erstattet, wenn der Veranstalter das Event absagt?

In solchen Fällen bestehe ein Erstattungsanspruch auf den Ticketpreis, weil der Veranstalter seiner Leistungspflicht nicht nachkommt. Dies sei unabhängig davon, ob der Veranstalter den Ausfall zu verantworten hat oder nicht. Die Verbraucherzentrale rät Kunden, die von einer Absage betroffen sind, sich an die Veranstalter oder die Vorverkaufsstelle zu wenden und sich über eine Rückabwicklung zu informieren.

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Was passiert, wenn ich den Ersatztermin nicht wahrnehmen kann?

Laut Verbraucherzentrale kann die Karte zurückgegeben werden, insbesondere wenn der Kunde am neuen Termin keine Zeit hat. Das heißt Eintrittspreis und eventuell die Vorverkaufsgebühren sowie die Versandkosten können zurückverlangt werden. Die Voraussetzung dafür sei allerdings, dass ein festes Datum für die Veranstaltung vereinbart wurde. Andere Regelungen seien möglich, wenn die Tickets ohne ein Veranstaltungsdatum verkauft oder lediglich ein bestimmter Zeitraum oder gar mehrere Alternativtermine genannt wurden. Nach Ansicht der Verbraucherzentrale seien Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die eine Rückgabe des Tickets nur bei genereller Absage gestatten, unwirksam.

Darf ich Karten freiwillig zurückgeben, wenn ich Angst vor einer Infektion habe?

Bei freiwillig zurückgegebenen Karten ist die Sachlage anders. Hier könne kein Geld für die Karten zurückgefordert werden, denn Angst vor einem Virus sei kein Grund, von einem bestehenden Vertrag zurückzutreten. Kunden sind in diesem Fall auf die Kulanz des Veranstalters angewiesen.