Die EU-Kommission hat neue Pläne für Einreisende aus Drittstaaten und fordert eine Auffrischungsimpfung gegen Corona als Voraussetzung für die weitere Gültigkeit des digitalen Covid-Zertifikats.

Brüssel - Die EU-Kommission hat eine Auffrischungsimpfung gegen Corona als Voraussetzung für die weitere Gültigkeit des digitalen Covid-Zertifikats der EU vorgeschlagen. „Wir schlagen eine Gültigkeitsdauer von neun Monaten für den EU-weiten Impfpass vor, danach würde er ohne den Nachweis einer Auffrischungsimpfung seine Gültigkeit verlieren“, sagte Justizkommissar Didier Reynders am Donnerstag in Brüssel.

 

Dieser Zeitraum berücksichtige die Leitlinien des Europäischen Zentrums für die Prävention und Kontrolle von Krankheiten (ECDC) zur Auffrischungsdosis nach sechs Monaten und lasse zusätzliche drei Monate, um den einzelnen Ländern Zeit zur Anpassung der Impfkampagnen zu geben, fügte Reynders hinzu. Er betonte, dass es sich um Vorschläge handele und die Mitgliedstaaten selbst entscheiden könnten, wie genau sie den digitalen Impfpass einsetzten. Die Kommission schlage vor, dass die neuen Regeln am 10. Januar 2022 in Kraft treten.

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Der Vertrag mit den Impfstoffherstellern Pfizer und Biontech über 1,8 Milliarden Dosen ermögliche Booster-Impfungen in der ganzen EU, erklärte die Kommission.

Mit ihren Vorschlägen will die Brüsseler Behörde die Reisefreiheit in der EU gewährleisten und ein einheitliches Vorgehen der Mitgliedstaaten fördern. „Wir sehen ein klares Risiko, dass unterschiedliche Ansätze in den Ländern das Vertrauen in das System des Corona-Impfzertifikats gefährden und die Freizügigkeit innerhalb der Union behindern könnten“, sagte Reynders.

Auch für Bürger aus Drittstaaten, die für sogenannte „nicht-essenzielle“ Reisen, also aus privaten Gründen, in die EU kommen, soll die Gültigkeitsdauer von neun Monaten bis zu einer Auffrischungsimpfung gelten. Für diese Einreisenden aus Ländern außerhalb der EU schlug die Europäische Kommission weitere Regeln vor. 

Regeln sollen im März 2022 in Kraft treten

Nur Personen mit einem Zertifikat, das eine vollständige Impfung mit von der EU oder der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zugelassenen Impfstoffen belegt, sollen einreisen dürfen. Reisende, die mit einem Impfstoff geimpft sind, der nicht von der Europäischen Arznemittelbehörde (EMA) zugelassen ist, benötigen künftig einen zusätzlichen negativen PCR-Test.

„Man muss geimpft sein, um von einem Drittstaat in die Europäische Union zu kommen“, sagte Innenkommissarin Ylva Johansson. Die Regeln sollen im März 2022 in Kraft treten, fügte sie hinzu. 

Innerhalb der EU sind die Vorhaben in den einzelnen Mitgliedstaaten zur Regelung von Booster-Impfungen und zur teilweisen Impfpflicht derzeit sehr unterschiedlich. 

Frankreich etwa kündigte am Donnerstag an, dass die Booster-Impfung ab Mitte Januar verpflichtend wird, um den Status „geimpft“ fünf Monate nach der Zweitimpfung zu behalten. Dort können ab Samstag alle ab 18 Jahren eine Auffrischungsimfung erhalten. In Österreich soll es ab Februar eine Impfpflicht für die breite Bevölkerung geben. Griechenland verlangte, die Booster-Impfungen in das digitale EU-Zertifikat aufzunehmen.

Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen bekräftigte, dass eine Auffrischungsimpfung sechs Monate nach der Impfung erfolgen solle. „Wir müssen dafür sorgen, dass die bislang Geimpften immun bleiben“, erklärte sie.