Als erste deutsche Großstadt erlässt Freiburg eine Art „Ausgangssperre light“ – ein Betretungsverbot der öffentlichen Plätze zur Eindämmung der Corona-Pandemie.

Baden-Württemberg: Heinz Siebold (sie)

Freiburg - Eine fast leere Innenstadt, nur wenige Passanten irren durch die Einkaufsmeile Kaiser-Joseph-Straße, die Kaufhäuser, Boutiquen und Parfümerien sind geschlossen, nur Apotheken, Frisöre und Lebensmittelgeschäfte haben offen und einige Cafés. Am Samstag wird die Innenstadt noch leerer sein. Denn Freiburg erlebt dann als erste deutsche Großstadt eine Art Ausgangssperre light. „Betretungsverbot für öffentliche Orte zur Eindämmung des Corona-Virus Saras CoV-2“ heißt der Titel der Allgemeinverfügung, die Oberbürgermeister Martin Horn (parteilos) erlassen hat. „Das Betreten öffentlicher Orte ist untersagt“, heißt es in der Verfügung, die am Samstag 21. März in Kraft tritt. „Zu den öffentlichen Orten zählen insbesondere Straßen, Wege, Gehwege, Plätze, öffentliche Grünflächen und Parkanlagen“. Dort aufhalten dürfen sich Bürgerinnen und Bürger nur noch ausnahmsweise, um einzukaufen, um Ärzte, Therapeuten oder Apotheken aufzusuchen, Geld abzuheben oder andere Bankgeschäfte zu erledigen oder das Auto zu betanken.