Das Land plant kommende Woche eine neue Verordnung zu erlassen, die künftige Lockerungen der Corona-Maßnahmen insbesondere bei einer Inzidenz unter 100 regelt. Der Kreis Böblingen liegt bei 119.

Böblingen/Stuttgart - Seit dem 23. April gilt die bundeseinheitliche Corona-Notbremse ab einer stabilen Sieben-Tages-Inzidenz von 100 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner. Sie regelt Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen sowie Ver- und Gebote bezüglich Handel, Dienstleistungen und anderer Angebote.

 

Nun sinken vielerorts die Inzidenzen, im Kreis Böblingen steht der Wert auf 119. Der Ruf nach Neuregelungen wird laut. Am Donnerstag hat Landessozialminister Manfred Lucha Lockerungen bei stabilen Inzidenzen unter 100 angekündigt. Das Konzept soll nächste Woche in eine bindende Verordnung gegossen werden.

Lockerungen in den Bädern winken

Bei einer Sieben-Tages-Inzidenz von unter 100 an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen sollen unter anderem der Einzelhandel, die Außengastronomie, die Bibliotheken, Museen, Hotels, Open-Air-Kultur und auch Bäder öffnen dürfen. Zudem soll kontaktarmer Sport mit maximal zehn Personen möglich sein. Im Kreis Böblingen ist von Montag an im Einzelhandel wieder Shoppen mit Termin (Click & meet) möglich.

Die Öffnungen sollen von tagesaktuellen Negativtestungen, Apps zur Kontaktnachverfolgung, begrenzten Besucherzahlen und den gängigen Hygiene- und Abstandsmaßnahmen begleitet werden.

Ist die Inzidenz stabil, können nach 14 Tagen weitere Öffnungen erfolgen.