In Baden-Württemberg gilt derzeit ein Verbot von Dauercamping. Campingplatzbetreiber gehen dagegen vor und haben Klage vor dem Verwaltungsgerichtshof eingereicht.

Mannheim - Beim Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim ist Klage gegen das derzeit coronabedingt geltende Verbot von Dauercamping in Baden-Württemberg eingereicht worden. Dies bestätigte ein Sprecher des VGH am Donnerstag.

 

Für die Klage haben sich nach Auskunft des Bundesverbands der Campingwirtschaft in Deutschland (BVCD) 14 Campingplatzbetreiber aus Baden-Württemberg zusammengeschlossen. Sie richten sich demnach gegen die Corona-Verordnung des Landes und das damit verbundene Verbot von Dauercamping. Das Verbot ist aus Sicht der Betreiber keine „verhältnismäßige Maßnahme“ zur Eindämmung des Infektionsgeschehens. Zudem könne das Dauercamping nicht mit einem touristischen Aufenthalt gleichgesetzt werden, hieß es vom BVCD.

Aufgrund der derzeit hohen Anzahl an Klagen gegen geltende Corona-Regeln konnte das Gericht zunächst keine Auskunft zu den mit der Klage verbundenen Fristen geben.