Vom Friseur zur Fußpflege, vom Spaziergang zum Silvesterböller - was gilt denn nun wann im Land? Selbst die Regelmacher blicken mitunter nicht mehr ganz durch. Fragen und Antworten zum Winter-Lockdown.

Stuttgart  - Nachts darf man im Lockdown eigentlich nicht mehr raus, falls man aber einen Garten hat, der zum Haus gehört, darf man dort freilich herumspazieren. Das gilt allerdings nicht für einen Schrebergarten - es sei denn, dort müssen Tiere gefüttert werden. Klingt alles ein wenig nach Loriot. Die Alltagsregeln im Kampf gegen die Pandemie sind so komplex geworden, dass man damit ein Bachelor-Studium füllen könnte. Ein Ordnungsversuch.

 

Alle reden von Ausgangssperre. Darf ich nicht mehr vor die Tür gehen?

Vor die Tür darf man schon - aber nur noch mit einem triftigen Grund. Wer also etwa zur Arbeit, zum Arzt, einkaufen oder das Kind in die Notbetreuung bringen muss, darf das Haus verlassen. Die Liste der triftigen Gründe ist lang, daher kann von einer Ausgangssperre nicht wirklich die Rede sein. Die Politik appelliert aber eindringlich, dass man soweit möglich in den eigenen vier Wänden bleibt.

Darf ich noch Freunde und Bekannte treffen?

Ja, das ist weiterhin erlaubt. Doch mehr als fünf Menschen aus zwei Haushalten dürfen nach wie vor im privaten Raum nicht zusammenkommen. Kinder bis zu 14 Jahren werden nicht mitgerechnet. Anders sieht es draußen aus: Da darf man sich nur mit einer Person aus einem anderen Haushalt treffen.

Welche Geschäfte haben noch geöffnet?

Seit diesem Mittwoch nur noch Geschäfte des täglichen Bedarfs. Dazu gehören Supermärkte, Drogerien, Apotheken, Tankstellen und Bäckereien. Auch der Verkauf von Weihnachtsbäumen ist nach wie vor erlaubt. Dagegen mussten Baumärkte, Buchhandlungen, Blumenläden und alle Bekleidungsgeschäfte schließen. Menschenansammlungen in der Innenstadt sollen dadurch verhindert werden.

Kann ich mir Ware im Netz bestellen und abholen?

Das ist im Einzelhandel nicht möglich. Baden-Württemberg zählt zu den Bundesländern, die da streng vorgehen. Die Landesregierung einigte sich am Dienstag auf ein Verbot von Abholangeboten im Handel. Dadurch sollen lange Warteschlangen vor den Geschäften verhindert werden. Händler dürfen vorbestellte Waren aber liefern.

Darf ich an Silvester böllern?

Auch Silvester soll zur stillen Nacht werden. Das Böllern im öffentlichen Raum ist dieses Jahr verboten. Was man aber im eigenen Garten macht, bleibt weiter jedem selbst überlassen. Es wird keine Silvester-Raketen oder andere Knallkörper in den Supermärkten geben. Dafür sorgt ein Verkaufsverbot. So will man die Notaufnahmen an Silvester nicht mit zusätzlichen Verletzten belasten.

Darf ich abends spazieren gehen?

Spaziergänge nach 20.00 Uhr sind nicht erlaubt. Hier greift die nächtliche Ausgangsbeschränkung. Doch wer mit seinem Hund raus muss, muss keinen Ärger befürchten - aber nur, wenn er alleine mit dem Vierbeiner unterwegs ist.

Liefern die Lieferdienste auch nach 20.00 Uhr Essen aus?

Pizza und Co. darf auch danach noch bestellt und ausgeliefert werden. Abholen darf man Speisen und Getränke nach 20.00 Uhr aber nicht mehr.

Darf ich nach 20.00 Uhr zu meinem Partner fahren?

Das ist die Corona-Verordnung sehr eindeutig: Man darf seinen Partner beziehungsweise seine Partnerin besuchen, wann immer man will. Dabei spielt die Uhrzeit keine Rolle. Private Übernachtungen sind erlaubt. Allerdings muss man dann bis 5.00 Uhr dort bleiben.

Ich treffe erst um 23.00 Uhr mit dem Zug am Stuttgarter Hauptbahnhof ein. Bekomme ich nun Ärger auf dem Nachhauseweg?

Nein. Auch das ist laut Corona-Verordnung ein triftiger Grund, um abends noch unterwegs zu sein - egal ob zur eigenen Wohnung oder zu der des Partners.

Mit wem darf ich Weihnachten nun feiern?

An Heiligabend und den Feiertagen lockert das Land die Kontaktbeschränkungen - doch nur für den engsten Familienkreis. Die Begrenzung auf zwei Haushalte ist zumindest bei Besuchen von Eltern, Geschwistern und anderen engen Verwandten aufgehoben. Doch es können trotzdem nicht Dutzende kommen. Die Treffen sind auf vier Verwandte über den eigenen Hausstand hinaus begrenzt. Und auch hier zählen Kinder bis zu 14 Jahren nicht mit.

Ich darf also mit meinen Verwandten an Heiligabend traditionell Gänsebraten essen. Darf ich mit ihnen danach auch einen Verdauungsspaziergang um den Block machen?

Nein. Das Gesundheitsministerium hält das für schwierig. Man darf zwar an den Weihnachtstagen zwischen 20.00 und 5.00 Uhr zu privaten Feiern an- und abreisen oder zur Kirche fahren. Aber bei Aufenthalten im öffentlichen Raum sei Zurückhaltung geboten, sagte eine Sprecherin und appelliert an den gesunden Menschenverstand. „Die Leute dürfen sich besuchen, aber nicht zu zehnt spazieren gehen.“

Darf ich über Weihnachten im Hotel übernachten, um Verwandte zu besuchen?

Nein. Eigentlich war diese Lockerung geplant, weil Verwandte nicht immer genug Platz haben, um Familienmitglieder von außerhalb unterzubringen. Das wurde angesichts der steigenden Zahlen wieder zurückgefahren. Übernachtungen im Hotel sind nur Geschäftsreisen erlaubt - oder für besondere Härtefälle wie nach einem Wohnungsbrand.

Darf ich an Weihnachten in die Kirche gehen?

Ja, auch der Besuch der nächtlichen Christmette ist erlaubt. Gottesdienste gehören an Weihnachten zu den triftigen Gründen, das Haus zu verlassen. Die Heilige Nacht wird zwar sicher stiller als sonst. Trotzdem wollen die Kirchen die Geburt Jesu gebührend feiern. Veranstaltungen finden unter Beachtung von Abstands- und Hygieneregeln, Gesangsverboten und Anmeldepflicht statt. Viele Angebote im Internet, Radio und Fernsehen sollen es allen Menschen ermöglichen, an einem Gottesdienst teilzunehmen.

Darf ich noch Sport machen?

Ja, tagsüber zumindest. Zwar haben viele Einrichtungen vom Fitnessstudio bis zum Schwimmbad geschlossen. Aber Sport und Bewegung an der frischen Luft ist weiterhin erlaubt - entweder alleine, mit einer weiteren nicht im selben Haushalt lebenden Person oder mit Angehörigen des eigenen Haushalts. Zur Bewegung zählt auch der Spaziergang. Man darf also etwa mit seinen vier Mitbewohnern aus der eigenen WG eine Runde durch den Park gehen oder mit einer Freundin, mit der man nicht zusammenlebt, joggen. Kinder bis einschließlich 14 Jahren zählen dabei nicht mit. Zwischen 20.00 und 5.00 Uhr zählt Sport allerdings nicht zu den triftigen Gründen, für die man sich aus der Tür wagen darf.

Kann ich noch zum Friseur gehen?

Nein. Wer sich jetzt nicht die Spitzen hat Schneiden lassen für das Weihnachtsfest, muss warten - oder, wer den Mut dazu aufbringt, selbst Hand anlegen. Friseurbetriebe müssen bis mindestens 10. Januar dicht machen, ebenso Kosmetik-, Nadel- und Sonnenstudios. Man hat also mehr Zeit für innere Werte an Weihnachten. Kleines Trostpflaster für Körperpflege-Enthusiasten: Medizinisch notwendige Dienstleistungen wie Fußpflege dürfen geöffnet bleiben.

Wann öffnen die Schulen wieder?

Bis zum 10. Januar sind jedenfalls erstmal verlängerte Weihnachtsferien. Wie es danach weitergeht, ist noch völlig offen. Kultusministerin Susanne Eisenmann (CDU) drängt auf eine baldmögliche Rückkehr ins Klassenzimmer. Schule müsse ab dem 11. Januar wieder stattfinden, unabhängig von den Infektionszahlen, sagt sie. Sie denkt da auch an Modelle mit Präsenzunterricht und einzelnen Klassen im Wechselunterricht. Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) gibt sich skeptischer mit Blick auf den Präsenzunterricht. Unabhängig von den Infektionszahlen würden gar keine Maßnahmen erfolgen.

Wie ist die aktuelle Corona-Lage im Südwesten?

Die Zahlen steigen weiter, die Lage ist dramatisch. Am Dienstag verzeichnete das Landesgesundheitsamt 3295 neue Corona-Infektionen, zudem wurden 104 zusätzliche Tote im Zusammenhang mit Covid-19 registriert. 85 Prozent der Intensivbetten sind belegt. Der Sieben-Tage-Wert für die Neuinfektionen je 100 000 Einwohner beträgt für das ganze Land 191,6 und übertrifft noch einmal die Inzidenz der vorangegangenen Tage. 15 der 44 Stadt- und Landkreise überschreiten derzeit die 200er-Marke, Heilbronn und Pforzheim sogar die 300er-Marke.

Nun gibt es schärfere Regeln für das ganze Land, ich lebe aber in einem besonders betroffenen Hotspot – was bedeutet das für mich?

Das Land hat zwar Hotspot-Strategien ausgearbeitet für Regionen mit 200er- und 300er-Inzidenzen, diese wurden aber von der Pandemie-Entwicklung und den Beschlüssen von Bund und Ländern eingeholt. Nun gelten scharfe Regeln fürs ganze Land. Betroffenen Kommunen steht aber frei, selbst noch härtere Maßnahmen zu ergreifen, sagte eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums. Die Hotspotstrategien lägen jetzt auf Halde, sagte ein Regierungssprecher der dpa. Man werde sie ziemlich sicher reaktivieren, sobald die Infektionszahlen wieder unten seien und eine Kontaktnachverfolgung wieder möglich sei. „Dann können wir wieder statt mit der Schrotflinte mit dem Skalpell agieren“, sagte er.