Ab kommenden Montag wird es in Baden-Württemberg Pflicht, beim Einkaufen und in öffentlichen Verkehrsmitteln Mund und Nase zu bedecken. Wir haben die wichtigsten Fakten dazu im Video.

Stuttgart - Ab dem kommenden Montag gilt auch in Baden-Württemberg die Pflicht, im öffentlichen Nahverkehr und beim Einkaufen Nase und Mund zu bedecken. Diese Maßnahme soll eine weitere Verbreitung der Covid-19-Pandemie in Deutschland verhindern.

 

Infektionsrisiko deutlich geringer

Laut dem Robert Koch Institut (RKI) gilt die Tröpfcheninfektion als Hauptübertragungsweg des Erregers SARS-CoV-2. Durch das Niesen oder Husten einer infizierten Person gelangen feine, virenhaltige Partikel in die Luft, die andere Personen über Schleimhäute, Nase, Mund und gegebenenfalls die Augen aufnehmen können. Durch das Tragen von Masken wird das Infektionsrisiko auf diesem Übertragungsweg erheblich verringert.

Viele offene Fragen

Die Vielfalt der zulässigen Masken reicht vom bloßen Schal, der Mund und Nase bedeckt, über einfache Stoffmasken, bis hin zu medizinischen Varianten, die über besondere Filter und eine sogenannte FFP-Klassifizierung verfügen. Im Video haben wir die wichtigsten Fragen und Antworten rund um die Maskenpflicht zusammengetragen.