Menschenansammlungen von mehr als drei Personen sind an öffentlichen Orten in Baden-Württemberg vorerst nicht mehr erlaubt. Das erklärte Ministerpräsident Winfried Kretschmann. Es gibt zudem weitere Einschränkungen.

Stuttgart - Baden-Württemberg schränkt das öffentliche Leben wegen des Coronavirus weiter ein und verbietet größere Menschenansammlungen auf öffentlichen Plätzen. Damit sollen die Infektionsketten durchbrochen und das Tempo der Ansteckungen gedrosselt werden. Das Land müsse zu diesen noch härteren Maßnahmen greifen, um die Menschen von Treffen abzuhalten, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) am Freitag in Stuttgart.

 

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Er kritisierte die Verstöße gegen die bereits einschneidenden Einschränkungen scharf: „Der Großteil der Bevölkerung hält sich daran, aber es sind zu viele, die sich nicht daran halten“, sagte er und appellierte: „Sie gefährden andere und sich selbst.“.

Nach der neuen Regelung sind Menschenansammlungen auf öffentlichen Plätzen mit mehr als drei Personen nicht mehr erlaubt. Ausnahmen gebe es für Familien und Paare. Gaststätten und Restaurants werden nach Kretschmanns Worten von Samstag an schließen. Essen zum Mitnehmen sei aber weiter erlaubt. Man müsse auf die Schwächsten in der Gesellschaft Rücksicht nehmen, das seien die chronisch Kranken und die Älteren. „Bleiben Sie daheim. Reduzieren Sie jetzt ihre Kontakte“, mahnte der Regierungschef.

Strobl: Bußgeld von bis zu 25.000 Euro

CDU-Innenminister Thomas Strobl (CDU) kritisierte, es sei „rücksichtlos und verantwortungslos“, die Einschränkungen zu missachten. Verstöße zum Beispiel gegen das neue Niederlassungsverbot könnten mit Bußgeldern bis zu 25 000 Euro und auch mit mehrjährigen Haftstrafen geahndet werden.

Die Bundespolizei habe den Grenzschutz weiter verstärkt, sagte Strobl. „Wir haben inzwischen insgesamt 53 deutsche Grenzübergänge komplett geschlossen.“ Der weitere Grenzverkehr werde intensiv kontrolliert, Berufspendler aus Frankreich seien aber ausgenommen. Sie erhielten einen Passierschein, der sie aber nicht zum Einkaufen in Deutschland berechtige. „Wenn wir den Eindruck gewinnen, dass es nicht funktioniert und Unternehmen die Scheine zu großzügig ausstellen, gibt es auch in diesem Bereich Verschärfungen der Regelungen“, warnte er.

Zuvor hatte bereits die Stadt Freiburg wegen der Corona-Pandemie ein sogenanntes Betretungsverbot ausgesprochen. Es soll für öffentliche Orte gelten - von diesem Samstag an bis zum 3. April. Wer sich im Freien aufhalten möchte, dürfe das nur noch allein, zu zweit oder mit Menschen, die im eigenen Haushalt lebten, so die Stadt. Auch Leverkusen (Nordrhein-Westfalen) hat sich bereits für diesen Schritt entschieden. Dort sind „Zusammenkünfte von zwei oder mehr Personen unter freiem Himmel“ untersagt. Ausnahmen gelten für Gruppen, die zusammen wohnen, zum Beispiel Familien oder Wohngemeinschaften.

Regelungen zur Ausgangssperre werden geprüft

Kretschmann will zudem Voraussetzungen und Regelung einer Ausgangssperre vorgreifend prüfen. Diese solle so schnell wie möglich umgesetzt werden können, sollten die Ministerpräsidenten und die Bundeskanzlerin am Sonntag zu dem Schluss kommen, dass dies unabwendbar ist, hieß es am Freitag aus Regierungskreisen. Man setze jedoch alles daran, eine solche Sperre zu vermeiden.

Mit drastischen Maßnahmen versuchen Bund und Land seit Tagen, die Pandemie einzudämmen und die Infektionsketten zu unterbrechen. Die Menschen sollen soweit wie möglich auf soziale Kontakte verzichten. Doch angesichts des traumhaften Frühlingswetters missachten viele von ihnen weiter die Einschränkungen. Sie sitzen in Cafés und Parks und genießen die Sonne - und riskieren damit noch größere Einschränkungen ihrer Bewegungsfreiheit. Neben Baden-Württemberg reagierten am Freitag auch Bayern, Rheinland-Pfalz und das Saarland mit weiteren Einschränkungen für Versammlungen.