Angesichts der sinkenden Sieben-Tage-Inzidenz in Baden-Württemberg hat Justizminister Guido Wolf eine Überprüfung von Corona-Maßnahmen angemahnt. „Einen Automatismus, dass man künftig alles an der Zahl 35 misst, kann es aus meiner Sicht nicht geben“, sagte Wolf in einem Bericht.

Ulm - Justizminister Guido Wolf (CDU) hat angesichts der sinkenden Sieben-Tage-Inzidenz im Südwesten eine Überprüfung von Corona-Maßnahmen angemahnt. „Einen Automatismus, dass man künftig alles an der Zahl 35 misst, kann es aus meiner Sicht nicht geben“, sagte Wolf der „Südwest Presse“ (Dienstag) mit Blick auf die Zahl der Corona-Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner in einer Woche. Das Landeskabinett müsse nun entscheiden, ob eine Fortführung der Maßnahmen, die bis zum Wert 50 gelten sollten, verhältnismäßig sei, sagte Wolf der Zeitung.

 

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In einer Konferenz hatten Bund und Länder jüngst beschlossen, Lockerungen der Corona-Maßnahmen erst ab der Zahl von 35 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohnern binnen sieben Tagen zu erwägen. Zuvor war vor allem der Wert von 50 bei der Sieben-Tage-Inzidenz angestrebt worden.

Wolf verweist auf Gerichtsentscheidungen

In diesem Zusammenhang verwies Wolf auch auf jüngste Gerichtsentscheidungen. Es sei offenkundig, dass die Gerichte Einschränkungen mit dem Rückgang der Neuinfektionen tendenziell kritischer sehen würden, so Wolf. „Allzu viele Urteile, die politische Entscheidungen korrigieren, sollten wir uns nicht leisten“, sagte der CDU-Politiker. Sonst besteht laut Wolf die Gefahr, dass Vertrauen in die Politik und die gesamten Corona-Maßnahmen verloren gehen könnte.

Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim hatte zuletzt die landesweit geltenden Ausgangsbeschränkungen mit Verweis auf das zurückgehende Infektionsgeschehen im Land gekippt.