Eine Kontrolle der einrichtungsbezogenen Corona-Impfpflicht sei eine neue Herausforderung für die bereits extrem belasteten Gesundheitsämter. Daher brauche es noch Zeit.

Stuttgart - Die Umsetzung der einrichtungsbezogenen Corona-Impfpflicht wird in Baden-Württemberg aus Sicht des Landkreistages noch Zeit brauchen. Die Kontrolle dieser Impfpflicht stelle die seit Monaten extrem belasteten Gesundheitsämter vor weitere große Herausforderungen, teilte der Hauptgeschäftsführer des Landkreistages Baden-Württemberg, Alexis von Komorowski, am Mittwoch in Stuttgart auf Anfrage mit.

 

Sie verlange in jedem Einzelfall eine nicht einfache Ermessensentscheidung mit einer Anhörung der Betroffenen sowie die ärztliche Prüfung der in der Sache vorgelegten Atteste. „Allein dies wird die Gesundheitsämter für eine lange Zeit binden und dazu führen, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht ressourcenbedingt nur schrittweise und allmählich umgesetzt werden wird“, erklärte von Komorowski. Das sei auch dem Sozialministerium bewusst.

Ministerium bereitet landesweite Leitplanken für die Kontrolle vor

Das Ministerium bereitet demnach bereits landesweite Leitplanken für die Kontrolle der Impfpflicht vor und soll diese den Gesundheitsämtern an die Hand geben. Der Landkreistag fordert jedoch zusätzlich ein „verpflichtend zu benutzendes landeseinheitliches webbasiertes Meldeverfahren“. Damit solle verhindert werden, dass Meldungen wieder über Faxgeräte, Mail oder Post bei den Gesundheitsämtern eingingen und dort mühevoll händisch nacherfasst werden müssten, so von Komorowski. Zudem setzt sich der Landkreistag dafür ein, dass auch andere Stellen als die Gesundheitsämter in die Kontrolle der Impfpflicht einbezogen werden.

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Zuvor hatte der Landkreistag in Mecklenburg-Vorpommern der Kontrolle der Impfpflicht mit Verweis auf die Auslastung der Gesundheitsämter bereits eine Absage erteilt. Mitte Dezember war die sogenannte einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht beschlossen worden: Beschäftigte in Einrichtungen mit schutzbedürftigen Menschen wie Kliniken und Pflegeheime müssen bis zum 15. März 2022 nachweisen, dass sie gegen Corona geimpft oder von einer Erkrankung genesen sind.