Im Südwesten dürfen Spielhallen nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs ab Montag wieder öffnen. Damit war eine Betreiberin mehrerer Spielhallen im Landkreis Sigmaringen mit ihrem Eilantrag erfolgreich.

Mannheim - Spielhallen dürfen im Südwesten nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) ab Montag wieder öffnen. Die seit Anfang November 2020 andauernde coronabedingte Schließung sei inzwischen nicht mehr verhältnismäßig, teilten die Mannheimer Richter am Mittwoch mit. Damit war eine Betreiberin mehrerer Spielhallen im Landkreis Sigmaringen mit ihrem Eilantrag erfolgreich. Sie hatte argumentiert, das pauschale Betriebsverbot für Spielhallen ohne Öffnungsperspektive in der Corona-Verordnung des Landes sei ein rechtswidriger Eingriff in ihre Grundrechte.

 

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Das Land hatte darauf verwiesen, dass der VGH Anfang März einen Antrag derselben Frau abgelehnt habe - seitdem habe sich das Infektionsgeschehen nicht verändert. Nach Überzeugung der Richter trifft das nicht zu. Vielmehr habe sich die Situation hingegen in den vergangenen Monaten wesentlich verbessert, zumal Spielhallen bei Einhalten der für andere Betriebe bereits geltenden Hygiene- und Abstandsregeln kaum zu „Superspreadern“ werden würden. Das Land sei seiner Pflicht nicht nachgekommen, immer wieder zu prüfen, ob Grundrechtseingriffe auch weiterhin gerechtfertigt seien, resümierte der 1. Senat. Sein Beschluss ist unanfechtbar.