Auf die Menschen in Baden-Württemberg kommen kleinere Lockerungen zu. Verschärft werden die Regeln jedoch in Bussen und Bahnen. Dort wird die FFP2-Maskenpflicht eingeführt. Aber wann?

Die Omikron-Variante des Coronavirus breitet sich in Baden-Württemberg weiter rasant aus. Die Landesregierung hat daher entschieden, seine Corona-Verordnung noch in dieser Woche anzupassen und damit auch das reguläre Stufensystem wieder in Kraft zu setzen. Am Mittwoch gab Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) in einer Landtagssitzung die neuen Corona-Maßnahmen bekannt. In einigen Bereichen wird demnach leicht gelockert – in Bussen und Bahnen werden die Regeln jedoch verschärft. So müssen Reisende ab Freitag eine FFP2-Maske tragen.

 

Im Stadion 6000 Menschen zugelassen

Von diesem Freitag an gilt zudem im Einzelhandel die 3G-Regel, Ungeimpfte können dann mit einem aktuellen Test wieder einkaufen. Auch in der Gastronomie komme eine leichte Öffnung, kündigte Ministerpräsident Winfried Kretschmann in Stuttgart an. Mit der von der Justiz angemahnten Rückkehr in die normale Alarmstufe gilt in Innenräumen in Restaurants wieder 2G. Bisher mussten Geimpfte und Genesene noch einen Test vorweisen (2G plus). Bei Großveranstaltungen in Sport und Kultur werden wieder mehr Zuschauer zugelassen. Im Stadion sind aber höchstens 6000 Besucherinnen und Besucher erlaubt.

Wegen der rasanten Verbreitung der Omikron-Variante will Kretschmann aber keine Entwarnung geben. Es sei deshalb nicht verantwortbar, Clubs und Diskotheken wieder zu öffnen. „Wir gehen an dieser Stelle auf Nummer sicher“, sagte Kretschmann. Eigentlich hätte bei einer Rückkehr in die Alarmstufe die 2G-Regel gegolten. Das heißt, Geimpfte und Genesene hätten dann in Clubs und Discos gehen können. Mit der neuen Corona-Verordnung, die Donnerstag verkündet und am Freitag in Kraft treten soll, bleiben auch Messe-Veranstaltungen untersagt. Auch hier verschärfte die Regierung die Regeln in der normalen Alarmstufe.

Kretschmann warnt weiter vor Überlastung

Hintergrund ist, dass die Regierung aus Grünen und CDU das reguläre Stufensystem wieder in Kraft setzen muss. Zuletzt hatte sie wegen Omikron die Alarmstufe II mit harten Einschränkungen eingefroren. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) hält dieses Vorgehen aber für voraussichtlich rechtswidrig. Kretschmann bekräftigte, Omikron bringe zwar weniger schwere Krankheitsverläufe, sei aber deutlich ansteckender. Die Gefahr einer Überlastung der Krankenhäuser sei weiter vorhanden, auch wenn die Zahl der mit Covid-Patienten belegten Intensivbetten zuletzt deutlich gesunken sei.