Am 1. Juli treten die Anpassungen in der Corona-Arbeitsschutzverordnung in Kraft. Die Homeoffice-Pflicht wird gelockert. Was sonst noch für Betriebe in Deutschland gilt.

Berlin - Angesichts sinkender Infektionszahlen werden die Corona-Vorschriften am Arbeitsplatz etwas gelockert. Das Bundeskabinett billigte am Mittwoch in Berlin Anpassungen in der Corona-Arbeitsschutzverordnung. Sie treten am 1. Juli in Kraft und gelten bis zum 10. September. Die Betriebe müssen weiterhin Tests anbieten und Hygienepläne erstellen, aber die Kontakte nicht mehr so stark reduzieren wie bisher.

 

Zur Kontaktvermeidung sollen Beschäftigte auch weiterhin im Homeoffice arbeiten, doch die strikte Vorgabe von Homeoffice läuft zum 30. Juni aus. Seit Januar müssen Arbeitgeber überall dort, wo es möglich ist, Homeoffice anbieten. Im April wurden die Regelungen nachgeschärft und Arbeitnehmer gesetzlich verpflichtet, das Angebot auch anzunehmen.

Corona-Tests müssen weiterhin angeboten werden

Der Vorlage zufolge bleiben Arbeitgeber laut Bundesarbeitsministerium weiterhin verpflichtet, zweimal pro Woche Corona-Tests anzubieten. Auch Abstands- und Hygieneregeln gelten weiter, und es sollen nicht zu viele Beschäftigte gleichzeitig im Betrieb sein. Die Einteilung in feste Gruppen und die Zehn-Quadratmeter-Regel entfallen aber.

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Kontaktbeschränkungen und regelmäßige Testangebote müssten bestehen bleiben, erklärte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) nach der Kabinettssitzung. Die Betriebe hätten auf diese Weise offengehalten werden können. Nun müsse eine vierte Welle unbedingt vermieden werden, zumal sich die besonders ansteckende Delta-Variante des Virus’ rasch ausbreite.