Das Kabinett will am Dienstagmorgen eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschließen, die bundesweit einheitliche Auflagen für Gebiete mit hohen Infektionszahlen festlegt.

Berlin - Die Beratungen um bundesweit einheitliche Einschränkungen im Kampf gegen Corona sind nach Gesprächen auch in der Nacht auf der Zielgeraden. Das erfuhr die Deutsche Presse-Agentur am Dienstagmorgen aus Teilnehmerkreisen.

 

Das Kabinett will am Dienstagmorgen eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschließen, die bundesweit einheitliche Auflagen für Gebiete mit hohen Infektionszahlen festlegt. Sie sollen greifen, wenn in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinanderfolgenden Tagen die Inzidenz über 100 liegt, also binnen einer Woche mehr als 100 Neuinfizierte auf 100 000 Einwohner kommen. Zudem soll der Bund mehr Durchgriffsrechte per Verordnung erhalten.

Neue Regeln sollen schnell beschlossen werden

In den vorausgehenden Verhandlungen zwischen Bund und Ländern war für diesen Fall vorgesehen worden, dass der Aufenthalt außerhalb einer Wohnung von 21.00 bis 5.00 Uhr bis auf Ausnahmen untersagt wird. Die neuen Regeln sollen möglichst in einem beschleunigten Verfahren dann vom Bundestag beschlossen werden und den Bundesrat passieren.

Neben der Novelle des Infektionsschutzgesetzes sollte dem Kabinett auch eine geänderte Arbeitsschutzverordnung mit einer Pflicht für Testangebote in Unternehmen vorgelegt werden. Der Entwurf der Verordnung sieht vor, dass die Unternehmen verpflichtend und in der Regel einmal in der Woche Tests zur Verfügung stellen.