Das Ordnungsamt Stuttgart bestellt neue Dokumente, wie etwa einen Reisepass oder einen Personalausweis, derzeit nur, wenn sie länger als ein Jahr abgelaufen sind. Ansonsten gelten jene Dokumente als Identitätsnachweis.

Stuttgart - In anderen Landkreisen an der Peripherie von Stuttgart geht zuweilen gar nichts mehr. Wer dort einen Ausweis braucht, hört: „Geht nicht, weil die Bundesdruckerei den Betrieb eingestellt hat.“ Diese Aussage kann das Amt für öffentliche Ordnung nicht bestätigen.

 

„Die Bundesdruckerei steht unseres Wissens nicht still.“ Richtig sei jedoch, „dass insgesamt viele Behörden wohl inzwischen geschlossen haben und die fertig gestellten Ausweisdokumente nicht angeliefert werden konnten und an die Bundesdruckerei zurückgingen.“ Daher hat die Bundesdruckerei per Mail nun alle Städte und Gemeinden darum gebeten, Bestellungen nur noch auszulösen, wenn die Ausweis- oder Passbehörde sicherstellen kann, dass die Lieferung auch angenommen werden könne. Mehr noch: Erst am vergangenen Donnerstag hat die Bundesdruckerei sogar eine telefonische Abfrage bei allen Ausweisbehörden gemacht, wer noch geöffnet hat und Dokumente bestellt, da immer noch Pässe nicht angeliefert werden können.

Es gilt die Einjahresfrist

Für Stuttgart bedeutet das: Grundsätzlich kann ein neuer Pass oder Personalausweis beantragt werden, allerdings weist das Ordnungsamt auf Einschränkungen hin: „Wir bestellen noch, aber nur noch in absoluten Ausnahmefällen.“ Ein solcher Fall wäre zum Beispiel, wenn jemand gar kein Identitätsdokument mehr besitzt oder das alte schon mehr als ein Jahr abgelaufen ist. Bei Dokumenten, die noch kein Jahr abgelaufen sind, verweist das Ordnungsamt auf folgende Regelung: „In Deutschland, aber in einigen europäischen Staaten, haben deutsche Reisedokumente bis zu einem Jahr nach Ablauf noch Gültigkeit und werden grundsätzlich noch als Identitätsnachweis anerkannt.“ In diesen Fällen, wo der Identitätsnachweis noch gegeben ist, stellt das Ordnungsamt derzeit „keine neuen Dokumente aus“.

Grundsätzlich gilt bei allen behördlichen Fragen, wie beispielsweise der Wohnsitzwechsel, dass man das jeweilige Bezirksamt per Telefon und E-Mail erreicht und dort beraten wird. Dabei wird auch entschieden, ob die persönliche Präsenz in der jeweiligen Angelegenheit nötig ist. Mailadressen sind alle nach dem gleichen Schema aufgebaut: Beispielsweise ist das im Bezirk Nord das Büro unter Buergerbuero.Nord@stuttgart.de zu erreichen. Analog dazu ersetzt man Nord mit dem Bezirk, in dem man das Büro erreichen will, in Vaihingen zum Beispiel Buergerbuero.Vaihingen@stuttgart.de.