Aufgrund des Coronavirus darf Marion Henzler ihr Geschäft in Stuttgart-Degerloch nicht mehr öffnen. Deshalb hat sie Blumen und eine Kasse vor die Ladentür gestellt. Am Wochenende stand plötzlich die Polizei vor der Tür; sie sollte mehrere Tausend Euro Bußgeld bezahlen. Nun gibt es Neuigkeiten.

Klima und Nachhaltigkeit: Julia Bosch (jub)

Degerloch - Unbegreiflich sei das, meint Marion Henzler am Montagmorgen, und ihre Stimme wird laut. „Ich verstehe das nicht. Wir Einzelhändler sind total verunsichert.“ Wovon Marion Henzler spricht? Am Samstagvormittag klopfte es, vor ihrer abgeschlossenen Ladentür in Degerloch stand die Polizei. Sie müsse die Blumensträuße und die Vertrauenskasse vor dem Wohn-, und Dekorationsgeschäft Bella Casa sofort wegräumen, hieß es, der Selbstbedienungsverkauf sei verboten. Außerdem müsse sie mit einer Strafe zwischen 2000 und 5000 Euro rechnen, teilten die Polizisten ihr mit. „Was das wirtschaftlich für mich bedeutet – darüber will ich gar nicht reden“, meint Marion Henzler.

 

Nicht im, sondern vor dem Laden gibt es Blumen

Vor rund drei Wochen hat die baden-württembergische Landesregierung entschieden, dass aufgrund des Coronavirus vorerst so gut wie alle Läden in Stuttgart geschlossen bleiben müssen. Es gibt nur wenige Ausnahmen, dazu zählen unter anderem Supermärkte, Apotheken, Drogerien und Baumärkte.

Weil für Wohn- und Dekorationsläden keine Sonderregelungen gelten, hatte die Degerlocher Einzelhändlerin ein alternatives Geschäftskonzept entwickelt: wenigstens Blumen – die nur einen kleinen Teil ihres regulären Sortiments ausmachen – nicht mehr im Laden zu verkaufen, sondern davor. Kunden konnten sich auf Selbstbedienungsbasis vor der Ladentür Sträuße mitnehmen. Auch spezielles Papier lag bereit, damit die Kunden die Pflanzen unbeschadet nach Hause transportieren konnten. Daneben stand eine Kasse, in die das Geld hineingeworfen werden sollte. Es gab also keinen Kontakt zwischen Kunde und Verkäufer. Das ging bis vergangenen Samstag gut – bis die Polizei an der Tür klopfte.

Einem Kollegen war genau das Gleiche passiert

Erst vor wenigen Tagen war Mathias Kloth, dem Inhaber der Gärtnerei Schuler in Stuttgart-Süd, genau das Gleiche passiert: Drei Polizisten waren in den Hof gekommen und hatten Kloth angewiesen, sofort den Blumen- und Pflanzenverkauf mit Vertrauenskasse zu beenden. Als Begründung hatten die Polizisten gesagt, dass ja theoretisch 20 Leute in dem Hof vor der Kasse stehen könnten, ohne den Mindestabstand einzuhalten. Deshalb müsse dies untersagt werden.

Weder er noch Marion Henzler hatten damit gerechnet, dass der Verkauf mit Vertrauenskasse verboten sein könnte. „Ich war noch am Samstagmorgen auf dem Großmarkt, hatte in großem Stil eingekauft und alles schön vor dem Laden hingerichtet“, sagt Henzler. Schließlich hieß es vom baden-württembergischen Landwirtschaftsministerium, dass alle Hol- und Bringdienste erlaubt seien. Minister Peter Hauk hatte betont, dass es diesbezüglich keine Ausnahmen gebe. Und eine Vertrauenskasse sei ein klassischer Holdienst. Man wolle die Kommunen noch einmal informieren, dass dies auch für Blumenläden erlaubt sei.

Nun ist der Verkauf mit Vertrauenskasse offiziell erlaubt

Am Montag gab es dann Neuigkeiten. Die Stadt Stuttgart schickte eine Pressemitteilung, in der darüber informiert wurde, dass die Landesregierung die Auslegungshinweise zur Corona-Verordnung bezüglich Ladenschließungen und Geschäftstätigkeiten aktualisiert habe. „Demnach ist es Blumenläden ab sofort möglich, Blumen und Pflanzen vor dem Laden anzubieten und eine Vertrauenskasse zur Selbstbedienung der Kunden aufzustellen“, heißt es darin.

Martin Schairer, Bürgermeister für Sicherheit und Ordnung, begrüße die Klarstellungen: „Mit der Vertrauenskasse wird sichergestellt, dass es keinen Kontakt zwischen Verkäufer und Kunden gibt. Dennoch lautet die oberste Empfehlung, zu Hause zu bleiben.“ Ausdrücklich untersagt in den Auslegungshinweisen des Landes seien Verkaufsstände im Freien – ausgenommen sind Wochenmärkte.

Eis auf die Hand gibt es vorerst nicht

Marius Ritter, ein Sprecher des baden-württembergischen Wirtschaftsministeriums, präzisiert: „Wir haben die Auslegungshinweise dahingehend aktualisiert, dass Verkaufsstände außerhalb geschlossener Räumlichkeiten mit Vertrauenskassen gestattet sind. Das gilt grundsätzlich für alle Verkaufsstellen des Einzelhandels, so auch den Blumenhandel, aber vorbehaltlich etwaiger straßenrechtlicher Vorschriften.“ Man könne also nicht überall in der Fußgängerzone einfach einen Verkaufsstand aufbauen, betont er. Und das alles gelte immer vorbehaltlich etwaiger strengerer Regeln der Kommunen.

Das heißt im Klartext: Eis auf die Hand wird es zumindest in der Landeshauptstadt wohl vorerst nicht geben – auf Blumensträuße müssen die Stuttgarter aber nicht verzichten. Strafbar macht sich Marion Henzler jedenfalls nicht mehr mit ihrem Selbstbedienungsverkauf. Deshalb stehen an der Epplestraße seit Dienstagvormittag auch wieder die bunten Sträuße und die Vertrauenskasse bereit.