Obwohl die Rotlichtbetriebe im Lockdown sind, gedeiht das Geschäft mit dem Sex. Einzelprostituierte gehen ihrem Gewerbe weiter nach, das ist erlaubt. Gegen die Corona-Verordnung aber verstößt, wenn diese in Hotels oder Pensionen beherbergt werden.

Lokales: Mathias Bury (ury)

Stuttgart - Eben erst ist der Lockdown verlängert worden. Weiterhin bleibt vieles untersagt. Für das Geschäft mit dem Sex gilt das nur bedingt. Prostitutionsbetriebe sind zu. Aber Frauen, die alleine ihrem Gewerbe nachgehen, dürfen dies weiter tun, trotz beträchtlichem Infektionsrisiko. Viele tun das auch, haben Polizei und Stadt festgestellt. Sie beobachten das Geschehen mit Missmut. Ein Komplettverbot der Prostitution, wie das die Landeshauptstadt im Juli schon einmal erlassen hatte, ist aus juristischen Gründen aber eher nicht zu erwarten.